Niedersachsens neues Jagdgesetz: Mehr Tierschutz und weniger Bürokratie für Jäger und Landwirte
Grzegorz LoosNiedersachsens neues Jagdgesetz: Mehr Tierschutz und weniger Bürokratie für Jäger und Landwirte
Das Kabinett von Niedersachsen hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Landesjagdgesetzes verabschiedet. Die neuen Regelungen sollen Bürokratie abbauen, den Artenschutz stärken und den Hochwasserschutz verbessern. Zu den zentralen Änderungen zählen verschärfte Kontrollen bei der Bejagung von Raubtieren, neue Vorschriften für die Ausbildung von Jagdhunden sowie ein besserer Schutz von Haustieren.
Nach dem überarbeiteten Gesetz ist es Jägern künftig verboten, Hunde für die Jagd auf Raubwild in natürlichen Bauen einzusetzen – erlaubt bleibt dies nur noch in künstlichen. Diese Anpassung erfolgt vor dem Hintergrund von Bedenken hinsichtlich des Tierschutzes bei der Jagd. Zudem wird die umstrittene Praxis, Hunde an lebenden Füchsen in Schlafboxen auszubilden, überprüft. Die Behörden sind nun verpflichtet, nach alternativen Methoden zu suchen.
Die Novelle schafft außerdem die behördlichen Abschusspläne für Rehwild ab und überträgt die Verantwortung an Grundbesitzer und Jägerverbände. Damit soll die Bürokratie reduziert werden, ohne die nachhaltige Bewirtschaftung der Wildbestände zu gefährden. Gleichzeitig entfällt die Pflicht, Jagdtrophäen öffentlich auszustellen – in anerkannten Schutzgebieten könnten jedoch Ausnahmen gelten. Zum Schutz der Tierwelt müssen Landwirte künftig vor dem Mähen ihre Felder auf Wildtiere kontrollieren, insbesondere bis Mitte Juni. Die Regelung wurde präzisiert, um den Landwirten mehr Rechtssicherheit und Planungsspielraum zu geben. Zudem wird das Töten von Hunden unter jagdrechtlichen Bestimmungen verboten und die Bejagung verwilderter Hauskatzen eingeschränkt. Für den Hochwasserschutz wird die Bekämpfung des Nutrias, einer invasiven Art, die Deiche beschädigt, ausgeweitet. Das neue Gesetz ermöglicht eine effektivere Regulierung der Bestände.
Ein weiterer zentraler Punkt ist das geplante Verbot von Jagdeinrichtungen: Diese müssen innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen werden. Die umfassende Reform umfasst praktische Tierschutzmaßnahmen, den Abbau veralteter bürokratischer Hürden und verbesserte Hochwasserschutzvorkehrungen. Unklar bleibt jedoch, welche Behörde künftig für die Ausbildung und Zertifizierung von Jagdhunden zuständig sein wird.
Das aktualisierte Jagdgesetz führt strengere Artenschutzbestimmungen ein, reduziert den Papierkram und stärkt den Hochwasserschutz. Landwirte erhalten klarere Vorgaben für Feldkontrollen, während Jäger mit neuen Einschränkungen bei der Raubtierbejagung und Hundeausbildung konfrontiert werden. Die Änderungen treten in Kraft, sobald der Entwurf die letzten legislativen Schritte durchlaufen hat.






