10 January 2026, 14:42

BGH stoppt Google-Fonts-Urteil: EuGH soll über Massenabmahnungen und Datenschutz entscheiden

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BGH stoppt Google-Fonts-Urteil: EuGH soll über Massenabmahnungen und Datenschutz entscheiden

Ein Rechtsstreit um Google Fonts und automatisierte Urheberrechtsprüfungen nimmt eine neue Wendung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Verfahren ausgesetzt und drei zentrale Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Der Schritt unterstreicht wachsende Bedenken gegenüber Massenabmahnungen und der gewinnorientierten Ausnutzung von Daten.

Im Mittelpunkt des Streits steht ein Angeklagter, der mithilfe eines Webcrawlers Websites nach dynamisch geladenen Google Fonts durchsucht hat. Durch simulierte Besuche identifizierte das System mögliche Verstöße und löste Urheberrechtswarnungen aus. Der BGH hat den EuGH nun aufgefordert, grundlegende Aspekte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und von Schadensersatzforderungen zu klären.

Die erste Frage betrifft, ob eine IP-Adresse nach einem "relativen" oder "objektiven" Maßstab bewertet werden sollte, um zu entscheiden, ob sie als personenbezogenes Datum gilt. Dies knüpft an ein EuGH-Urteil aus dem Jahr 2016 an, wonach pseudonymisierte Daten – wie dynamische IP-Adressen – nicht automatisch anonym sind, wenn eine Re-Identifizierung möglich bleibt. Die zweite Frage untersucht, ob ein immaterieller Schaden vorliegt, wenn ein Verstoß gezielt herbeigeführt wird, um finanziellen Gewinn zu erzielen. Die dritte Frage zielt darauf ab, ob eine Schadensersatzforderung abgelehnt werden kann, wenn die betroffene Partei die Voraussetzungen künstlich geschaffen hat, um eine Auszahlung zu sichern. Die Vorlage des BGH deutet auf Skepsis gegenüber profitgetriebenen Massenabmahnungen und automatisierten Crawler-Besuchen hin.

Der EuGH muss nun festlegen, wann Informationen gemäß Artikel 4 der DSGVO als personenbezogene Daten gelten. Seine Entscheidung wird künftige Fälle zu automatisierten Urheberrechtsprüfungen und Datenmissbrauch prägen. Das Ergebnis könnte auch die Nutzung von Massenabmahnungen zur Gewinnmaximierung einschränken.

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