Försterin scheitert mit Rodungsplänen für Geflügelhof an Umweltauflagen
Magdalena HertrampfFörsterin scheitert mit Rodungsplänen für Geflügelhof an Umweltauflagen
Försterin scheitert erneut mit Plan zur Rodung für Geflügelhof-Erweiterung
Ein Vorhaben einer Försterin, ein Waldstück für die Erweiterung eines Geflügelbetriebs ihres Sohnes umzuwidmen, ist erneut an rechtlichen Hürden gescheitert. Das zunächst von den lokalen Behörden genehmigte Projekt wurde später wegen Umwelt- und Emissionsbedenken gestoppt.
Gerichte haben nun sowohl die Umwandlung des Waldes als auch die Erweiterung des Betriebs untersagt – mit der Begründung, dass Grenzwerte für Schadstoffemissionen überschritten und Umweltprüfungen unzureichend seien.
Der Fall begann, als die Försterin beantragte, einen Teil des Waldes in eine Fläche für die Masttierhaltung ihres Sohnes umzuwandeln. Die Forstbehörde erteilte die Genehmigung unter der Auflage, an zwei nahegelegenen Flächen Ersatzaufforstungen vorzunehmen. Die betroffenen Gebiete, die als ein zusammenhängender Waldkomplex bewirtschaftet werden, bestehen hauptsächlich aus Stiel-Eichen und Kiefern.
Eine Umweltschutzorganisation klagte gegen den Beschluss und argumentierte, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sei. Ihre Bedenken wurden durch eine Studie gestützt, die hohe Ammoniakemissionen sowie das Vorkommen seltener Vogelarten – darunter den Buntspecht – nachwies. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hob die Rodungsgenehmigung auf und urteilte, dass der Aufforstungsplan unzureichend sei. Zudem widerrief das Gericht die Emissionsgenehmigung für den Geflügelbetrieb mit der Begründung, dass erhöhte Lärmbelastung, Geruchsentwicklung und Luftverschmutzung benachbarte Wohngebiete und Waldflächen beeinträchtigen würden.
Die Försterin legte Berufung ein, doch das Oberverwaltungsgericht bestätigte das Urteil und wies die Klage ab. In der endgültigen Entscheidung hieß es, dass die teilweise Rücknahme des Antrags durch die Försterin zu einer teilweisen Erledigung der Rodungsgenehmigung geführt habe. Die zentralen Einwände – Umweltschäden und Verstöße gegen Emissionsvorschriften – blieben jedoch ungelöst.
Die Pläne zur Erweiterung des Geflügelbetriebs und zur Umwandlung des Waldlandes sind damit vorerst durch die gerichtlichen Entscheidungen blockiert. Die Urteile bestätigen, dass das Projekt die geforderten Emissionsstandards nicht erfüllte und eine ordnungsgemäße Umweltprüfung fehlte.
Weder die Rodung noch die Betriebsvergrößerung können unter den aktuellen Vorschriften umgesetzt werden – das Waldgebiet und seine Tierwelt bleiben vorerst geschützt.






