Bundesarbeitsgericht entscheidet über Tagegeld für Ministerfahrer aus Niedersachsen
Franjo HandeUrteil: Fahrer des Ministers hat keinen Anspruch auf Tagessatz für Dienstreisen - Bundesarbeitsgericht entscheidet über Tagegeld für Ministerfahrer aus Niedersachsen
Ein Rechtsstreit über die Zahlung von Tagegeldern an persönliche Fahrer von Landesministern hat nun das Bundesarbeitsgericht erreicht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob diese Fahrer Anspruch auf Reisekostenvergütungen haben, wenn ihre Haupttätigkeit nicht als Dienstreise eingestuft wird. Die Handhabung des Falls durch Niedersachsen wurde zwar von den unteren Instanzen bestätigt, doch die Debatte dauert an – nicht zuletzt wegen der weitreichenden Folgen für die Beschäftigungsregeln im öffentlichen Dienst.
Ausgelöst wurde der Streit, als ein Fahrer eines niedersächsischen Landesministers Tagegelder für dienstliche Fahrten einforderte. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Landesarbeitsgericht wiesen die Klage ab und urteilten, dass die Hauptaufgabe des Fahrers nicht als Dienstreise gelte. Stattdessen stuften die Gerichte die Tätigkeit als Teil der regulären Arbeitspflichten ein – und damit ohne Anspruch auf zusätzliche Vergütungen.
Das Land Niedersachsen argumentierte, es habe die Tarifverträge korrekt angewendet. Demnach obliegt es dem jeweiligen Arbeitgeber – ob Behörde, Kommune oder Landesinstitution –, für die korrekte Bezahlung zu sorgen. Bei Fehlern müssten diese intern bereinigt werden, etwa über Personalräte, Gewerkschaften oder Arbeitsgerichte. Anders als bei anderen Dienstfahrern, etwa bei Polizei oder Rettungsdiensten, erhalten die Fahrer von Ministern ihre Tagegelder nicht direkt von einer übergeordneten Dienststelle. Trotz der bisherigen Urteile ließ das Bundesarbeitsgericht eine Revision zu. Die Richter betonten damit die grundsätzliche Bedeutung des Falls, insbesondere für die Auslegung von Tarifverträgen in ähnlichen Konstellationen. Zudem stellten sie klar, dass individuelle Ansprüche nicht durch Vergleiche mit unrelateden Fällen oder anderen Beschäftigungsverhältnissen begründet werden können.
Die Entscheidung wird maßgeblich darüber bestimmen, ob persönliche Fahrer von Landesministern künftig Anspruch auf Tagegelder nach geltendem Arbeitsrecht haben. Bis dahin bleibt Niedersachsens Vorgehen gültig: Korrekturen werden von der beschäftigenden Stelle vorgenommen, nicht von einer zentralen Instanz. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts wird Präzedenzfall für die künftige Behandlung solcher Streitigkeiten sein.






