01 January 2026, 05:02

Göttinger Mutter droht Räumungsklage – trotz kaputter Heizung und Platznot in der Zweizimmerwohnung

Eine Frau geht durch einen Korridor mit einer Metalltür in einem Gebäude.

Kündigung nach Beschwerde - Mieter will kämpfen - Göttinger Mutter droht Räumungsklage – trotz kaputter Heizung und Platznot in der Zweizimmerwohnung

Eine 36-jährige Mutter von vier Kindern in Göttingen droht die Zwangsräumung – nach einer Klage wegen unzumutbarer Wohnverhältnisse in ihrer Zweizimmerwohnung. Die Hausverwaltung wirft ihr rückständige Mietzahlungen vor und argumentiert, die Wohnung sei überbelegt. Ihr Anwalt hält den Räumungsbescheid für rechtswidrig und kämpft stattdessen um eine Notunterkunft für die Familie.

Der Rechtsstreit der Mieterin begann, nachdem die Heizung in ihrer Wohnung im März ausgefallen war und nie repariert wurde. Seither fordert sie eine vollständige Mietminderung, die Wiederherstellung der Heizung sowie die amtliche Feststellung, dass die Wohnung unbewohnbar ist. Ihr Anwalt, Sven Adam, berufen sich darauf, dass nach deutschem Recht zwei Kinder bei der Berechnung des Platzbedarfs als eine erwachsene Person zählen – die Räumung sei daher unbegründet.

Die Hausverwaltung hingegen besteht darauf, dass die Mieterin seit zwei Jahren Nebenkosten schuldet. Zudem argumentieren sie, eine Zweizimmerwohnung dürfe rechtlich nicht von fünf Personen bewohnt werden. Adam wies die Räumung als "lächerlich" zurück und warnte, ein Gerichtsurteil zugunsten der Mieterin könnte Präzedenzfall für die anderen 431 Haushalte im Komplex werden. Scheitern die Klagen, muss die Familie möglicherweise vorübergehend in eine Obdachlosenunterkunft ziehen. Die Stadt Göttingen unterstützt zwar den Rechtsweg der Mieterin, ist jedoch selbst in einen Prozess wegen der Bereitstellung von Notunterkünften verwickelt.

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Das Ergebnis der Klagen könnte Dutzende weiterer Familien im selben Haus betreffen. Ein Urteil zu ihren Gunsten könnte die Eigentümer zwingen, langjährige Instandhaltungsmängel zu beheben. Bis zur Gerichtsentscheidung bleibt die Familie in der ungeheizten Wohnung.