Niedersachsen fördert Freizeitaktivitäten für Kinder mit Behinderungen – so klappt die Antragstellung
Grzegorz LoosNiedersachsen fördert Freizeitaktivitäten für Kinder mit Behinderungen – so klappt die Antragstellung
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Niedersachsen können finanzielle Unterstützung erhalten, um an Freizeit-, Sport- und Kulturaktivitäten teilzunehmen. Die Eingliederungshilfe übernimmt Kosten – etwa für Assistenz oder Fahrten –, damit sie gleichberechtigt mit Gleichaltrigen mitmachen können.
Die Förderung wird über die Eingliederungshilfe gewährt, die unter anderem die Kosten für Begleitpersonen, Fahrtkosten oder Teilnahmegebühren deckt. Die genauen Bedingungen hängen von der Art der Behinderung und dem zuständigen Träger ab – entweder dem Leistungsträger der Sozialhilfe oder dem Jugendamt.
Eltern müssen den Antrag direkt beim jeweiligen Träger stellen. Um den Prozess zu erleichtern, bietet der SoVD Niedersachsen an elf Standorten im Land kostenlose Beratung an. Die Fachleute erklären Fördermöglichkeiten und begleiten Familien Schritt für Schritt durch das Antragsverfahren. Weitere Informationen zur Eingliederungshilfe und verwandten Themen gibt es online. Der SoVD rät Familien, sich persönlich beraten zu lassen, um alle möglichen Hilfen auszuschöpfen.
Ziel des Programms ist es, finanzielle Hürden abzubauen, damit Kinder und Jugendliche mit Behinderungen voll am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Bei Fragen zu Antragstellung oder Voraussetzungen steht der SoVD Niedersachsen unterstützend zur Seite.






