Niedersachsen reformiert Kinderschutz: Neue Gesetze ab 2026 geplant
Elfie ZiegertNiedersachsen reformiert Kinderschutz: Neue Gesetze ab 2026 geplant
Niedersachsen führt bis 2026 neue Kinderschutzgesetze ein
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Aktualisierung der bestehenden Jugendhilferegelungen verabschiedet. Sozialminister Dr. Andreas Philippi kündigte die geplanten Änderungen an.
Das vorgesehene Niedersächsische Kinderschutzgesetz überführt die Bundesreformen aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Landesrecht. Die Neuerungen zielen darauf ab, die Inklusion und Teilhabe von selbstorganisierten Gruppen im Rahmen des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII), das die Jugendhilfe regelt, zu stärken. Zudem werden betriebliche Details geregelt – etwa die Möglichkeit für lokale Träger der Jugendhilfe, Einrichtungen während der Schulferien für bis zu vier Wochen zu schließen.
Der Entwurf ändert das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und passt die Rolle der Niedersächsischen Kommission für Kinder und Jugend an. Einige Bestimmungen bauen auf früheren Regelungen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) auf, das den Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland vorangetrieben hat. Federführend ist das Sozialministerium, wobei Philippi bestätigte, dass der Entwurf 2026 in den Landtag eingebracht wird. Bei Verabschiedung soll das Gesetz Schließzeiten in den Ferien vereinheitlichen und die Aufsicht in der Jugendhilfe stärken.
Die neuen Vorschriften geben Kommunen klarere Richtlinien für die Schließung von Einrichtungen an die Hand und bringen die Jugendhilfepolitik Niedersachsens in Einklang mit den aktualisierten Bundesstandards. Die endgültige Fassung des Gesetzes soll nach der parlamentarischen Beschlussfassung 2026 in Kraft treten.






