Tödlicher Angriff durch American Bully XL wirft Fragen zu deutschen Hunde-Regeln auf

Elfie Ziegert
Elfie Ziegert
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Ein aufgeschlagenes Buch mit dem Titel "Internationale Ausstellung von Jagd- und Lexus-Hunden in Frankfurt a. M." mit einem Schwarz-Weiß-Foto eines Hundes und begleitendem Text.Elfie Ziegert

Tödlicher Angriff durch American Bully XL wirft Fragen zu deutschen Hunde-Regeln auf

Ein 33-jähriger Mann aus Lohne in Niedersachsen ist nach einem Angriff durch seinen eigenen American Bully XL gestorben. Der Vorfall lenkt die Aufmerksamkeit erneut auf die strengen deutschen Vorschriften für sogenannte gefährliche Hunderassen. Zwar steht der American Bully XL selbst nicht offiziell auf der Liste der verbotenen Rassen, doch seine Ursprungsrassen unterliegen bundesweit starken Einschränkungen.

Der American Bully XL entstand aus Kreuzungen zwischen dem American Pit Bull Terrier und dem American Staffordshire Terrier. Beide Rassen sind in Deutschland als gefährlich eingestuft, während der Bully XL selbst nicht klassifiziert ist. Nach bundesweitem Recht ist die Einfuhr von Pit Bull Terriern, Staffordshire Bull Terriern, American Staffordshire Terriern und Bull Terriern verboten, doch die Haltungsregeln variieren je nach Bundesland.

Alle 16 Bundesländer führen eigene Listen mit eingeschränkten Hunderassen. Zwölf Länder nutzen rassenspezifische Einstufungen, während vier ihre Listen zusätzlich in "von Natur aus gefährlich" und "potenziell gefährlich" unterteilen. Nordrhein-Westfalen etwa stuft Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier und deren Mischlinge als gefährlich ein. Halter müssen dort Genehmigungen vorweisen, Sachkunde nachweisen und Zuverlässigkeitsprüfungen bestehen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro oder sogar zwei Jahren Haft bestraft werden.

Andere Bundesländer gehen unterschiedlich vor: Bayern unterstellt bestimmten Rassen wie Alano, Cane Corso und Rottweiler von vornherein Aggressivität, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. Hamburg verbietet gelistete Rassen gänzlich, während Hessen und Nordrhein-Westfalen auch das Verhalten des Hundes in ihre Bewertung einbeziehen. Trotz dieser Regelungen betonen Experten, dass es keine wissenschaftlichen Belege dafür gibt, dass bestimmte Rassen von Natur aus gefährlich sind. Das Verhalten eines Hundes hängt maßgeblich von Erziehung und Erfahrungen ab.

Der tödliche Angriff in Lohne zeigt die Komplexität der deutschen Hundehaltungsgesetze. Zwar ist der American Bully XL nicht offiziell eingeschränkt, doch seine Abstammung von verbotenen Rassen wirft Fragen zur Umsetzung der Vorschriften auf. Die Behörden setzen weiterhin auf strenge Erlaubnissysteme, doch die Debatte darüber, ob rassenspezifische Regelungen Vorfälle wirksam verhindern, bleibt bestehen.

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