Niedersachsen plant Härtefallzuschlag für Notfallsanitäter – doch nicht für alle Beamten
Niedersachsen plant Härtefallzuschlag für Notfallsanitäter – doch nicht für alle Beamten
Die Landesregierung Niedersachsens hat einen überarbeiteten Entwurf der Härtefallzuschlagsverordnung vorgelegt. Die Aktualisierung richtet sich vor allem an Beamte, die als Notfallsanitäter in kommunalen Rettungsdiensten tätig sind. Derzeit läuft eine zweite Runde der Anhörung von Beteiligten, um Rückmeldungen zu den geplanten Änderungen einzuholen.
Die Verordnung führt einen Härtefallzuschlag für Notfallsanitäter ein, die bei kommunalen Trägern beschäftigt sind. Damit wird die hohe Belastung in ihrem Berufsalltag sowie die große Verantwortung, die sie tragen, anerkannt. Der Zuschlag soll die anspruchsvollen Bedingungen widerspiegeln, denen Rettungskräfte im Notfalleinsatz ausgesetzt sind.
Im überarbeiteten Entwurf ist eine zentrale Anpassung enthalten: Die Anspruchsberechtigung wird auf Beamte der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 8 beschränkt. Diese Änderung schließt eine Lücke, da einige Kommunen die Stellen von Notfallsanitatern bereits in die Besoldungsgruppe A 9 hochgestuft hatten. Zwar ist unklar, wie viele Gemeinden davon betroffen sind, doch die Neuregelung sorgt für eine einheitliche Handhabung innerhalb der Landesbesoldung.
Die Beteiligten haben nun die Möglichkeit, den Entwurf zu prüfen und Stellung zu nehmen. Ihre Rückmeldungen fließen in die Endfassung der Verordnung ein, bevor diese in Kraft tritt.
Ziel der aktualisierten Verordnung ist es, die Härtefallzahlungen für Notfallsanitäter in ganz Niedersachsen zu vereinheitlichen. Durch die Beschränkung auf die Besoldungsgruppen bis A 8 wird sie an die bestehende kommunale Praxis angepasst und würdigt gleichzeitig die unverzichtbare Arbeit dieser Einsatzkräfte an vorderster Front. Die weiteren Schritte hängen von den Ergebnissen der laufenden Anhörungsphase ab.
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