21 December 2025, 03:15

Warum bald einige Grundstücke Tag und Nacht von Fremden genutzt werden

Ein grasbewachsener Bereich mit einem Pfahl, umgeben von Gebäuden und Bäumen.

Warum bald einige Grundstücke Tag und Nacht von Fremden genutzt werden

Warum bald auch nachts Fremde auf manchen Grundstücken unterwegs sein könnten

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Kurzmeldung: Im Amtsblatt der Stadt Wolfenbüttel werden weitere Kartierungsarbeiten angekündigt.

Ab Februar 2026 beginnen in Teilen Niedersachsens Umweltuntersuchungen im Rahmen eines großen Stromleitungsprojekts. Vom 1. Februar an werden Fachleute in Gebieten wie der Samtgemeinde Oderwald und Wolfenbüttel Lebensräume und Tierarten erfassen. Die Arbeiten sind Voraussetzung für den Bau einer neuen 380-Kilovolt-Freileitung zwischen Helmstedt und Bleckenstedt.

Die TenneT TSO GmbH hat das Unternehmen Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG mit den ökologischen Bestandsaufnahmen beauftragt. Die Erhebungen laufen bis zum 31. Juli 2026 und stützen sich auf die rechtliche Grundlage des § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes. Grundstückseigentümer müssen den Zugriff für die notwendigen Begutachtungen gestatten.

Bei den Kartierungen werden Lebensraumtypen und Arten dokumentiert sowie deren Bedeutung für den Naturschutz bewertet. Manche Erhebungen dauern nur 15 Minuten, andere können – je nach Gegebenheiten – mehrere Stunden in Anspruch nehmen. In einigen Bereichen könnten mehrfache Begehungen nötig sein, auch nachts. Das Büro Ökoplan Tillmann Pritzkow GbR unterstützt bei den faunistischen Untersuchungen und passt die Methoden an die natürlichen Gegebenheiten der jeweiligen Standorte an. Die gesammelten Daten fließen in das Projekt „Ostfalen-Achse“ ein, eine Bundesinitiative zum Ausbau des deutschen Stromnetzes.

Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Planung der neuen Stromtrasse und sollen die Einhaltung umweltrechtlicher Vorgaben sicherstellen. Die Untersuchungsteams werden in den ausgewiesenen Zonen tätig sein; alle Arbeiten sollen bis Ende Juli 2026 abgeschlossen sein. Der Zugang zu den Grundstücken bleibt gemäß Energiewirtschaftsgesetz verpflichtend.