DPolG Niedersachsen: Zur geplanten Überarbeitung des Niedersächsischen Disziplinarrechts sieht DPolG keinen Handlungsbedarf - existente Instrumente zum Demokratieschutz in der Polizei sind bereits vorhanden
Grzegorz LoosDPolG Niedersachsen: Zur geplanten Überarbeitung des Niedersächsischen Disziplinarrechts sieht DPolG keinen Handlungsbedarf - existente Instrumente zum Demokratieschutz in der Polizei sind bereits vorhanden
DPolG Niedersachsen: Zur geplanten Novelle des Niedersächsischen Disziplinarrechts – DPolG sieht keinen Handlungsbedarf – bestehende Instrumente zum Schutz der Demokratie in der Polizei sind bereits wirksam
Hannover, 19.11.2025 – Die Gewerkschaft der Polizei (DPolG) in Niedersachsen … ✚ Weiterlesen
Die Gewerkschaft der Polizei (DPolG) in Niedersachsen hat erklärt, dass sie bei der geplanten Überarbeitung des Landesdisziplinarrechts keinen Handlungsbedarf sieht. Nach Ansicht der Gewerkschaft funktionieren die bestehenden Schutzmechanismen für die demokratische Grundordnung innerhalb der Behörde bereits zuverlässig. Die Stellungnahme erfolgt vor dem Hintergrund einer aktuellen Prüfung, wie mit Beamten umgegangen werden soll, die in Verbindung mit extremistischen Gruppen stehen.
Die DPolG verweist darauf, dass die bisherigen Verfahren zur Ahndung von Fehlverhalten wirksam seien. Als Beispiel wurde ein kürzlich abgeschlossener Fall genannt, in dem ein Polizist mit Bezügen zur Reichsbürgerbewegung entlassen wurde. Dies belege, so die Gewerkschaft, dass die disziplinarischen Maßnahmen bereits wie vorgesehen greifen.
Gleichzeitig betonte die DPolG, dass die Debatte sachlich und auf Basis von Fakten geführt werden müsse – nicht auf Vermutungen. Vor überstürzten Neuregelungen, die Beamte pauschal unter Generalverdacht stellen könnten, die sich klar zu den verfassungsmäßigen Werten bekennen, wurde gewarnt. Zwar zeigt sich die Gewerkschaft gesprächsbereit, derzeit sieht sie jedoch keine Veranlassung, weitere Reformen voranzutreiben.
Patrick Seegers, Landesvorsitzender der DPolG Niedersachsen, bekräftigte die Haltung der Gewerkschaft. In einer Erklärung vom Dezember 2025 bestätigte er zudem den Rücktritt von Jens Hoffmann, dem ehemaligen Leiter des DPolG-Bezirks Hannover.
Die Position der DPolG signalisiert Vertrauen in das bestehende System zur Bekämpfung von Extremismus in der Polizei. Der Verweis auf den erfolgreichen Entlassungsfall untermauert diese Einschätzung. Vorerst wird die Gewerkschaft keine weiteren Schritte in Richtung einer Novellierung des Disziplinarrechts unternehmen.






