Hagenbad verschärft Sicherheitsregeln nach tödlichen Kinderunfällen im Schwimmbad
Magdalena HertrampfHagenbad verschärft Sicherheitsregeln nach tödlichen Kinderunfällen im Schwimmbad
Hagenbad GmbH führt strengere Sicherheitsregeln in Schwimmbädern ein
Nach zwei tödlichen Badeunfällen mit Kindern in den vergangenen Jahren verschärft die Hagenbad GmbH die Sicherheitsvorkehrungen in ihren Schwimmbädern. Ab dem 1. April gelten in der Westfalenbad-Halle und den Freibädern Hagens neue Aufsichtspflichten. Die Maßnahmen sollen den Schutz von Kindern verbessern und das Bewusstsein von Familien für die Gefahren im Wasser schärfen.
Laut den aktualisierten Regeln müssen Kinder unter zehn Jahren künftig von einer Aufsichtsperson begleitet werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Jede erwachsene Begleitperson darf dabei höchstens zwei Kinder unter zehn Jahren gleichzeitig beaufsichtigen. Jugendliche zwischen zehn und 14 Jahren dürfen nur dann ohne Erwachsene ins Bad, wenn sie das Bronze-Schwimmabzeichen (ehemals "Freischwimmer") vorweisen können.
Zufällige Kontrollen sollen die Einhaltung der neuen Vorschriften sicherstellen. Die Verschärfung folgt auf zwei Ertrinkungsunfälle mit Kindern unter sieben Jahren in der Westfalenbad-Halle innerhalb der letzten zwei Jahre. Als Reaktion startet die Hagenbad GmbH eine umfassende Sicherheitsoffensive.
Im Rahmen der Initiative werden 12 Einführungskurse zur Wassergewöhnung für Kleinkinder sowie 35 Schwimmkurse für verschiedene Leistungsstufen – von Anfängern bis zum Silber-Schwimmabzeichen – angeboten. Zudem veranstaltet das Unternehmen Sicherheitstag, an denen Familien über Risiken im Schwimmbad und richtiges Verhalten in Notfällen informiert werden.
Die neuen Regeln treten am 1. April in Kraft und gelten für alle öffentlichen Bäder in Hagen, die von der Hagenbad GmbH betrieben werden. Neben den strengeren Aufsichtspflichten sind die erweiterten Schwimmkursangebote und Sicherheitsveranstaltungen Teil einer breiter angelegten Strategie, um künftige Unfälle zu verhindern. Eltern und Erziehungsberechtigte werden aufgefordert, sich vor ihrem nächsten Badbesuch mit den geänderten Richtlinien vertraut zu machen.






