Bundesapothekerkammer fordert harte Strafen gegen illegale Medikamentenrabatte aus dem Ausland
Elfie ZiegertBundesapothekerkammer fordert harte Strafen gegen illegale Medikamentenrabatte aus dem Ausland
Niederländische Versandapotheken bieten weiterhin illegale Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland an – trotz der strengen Preisvorgaben nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V). Die Bundesapothekerkammer (ABDA), der deutsche Apothekerverband, fordert nun deutlich schärfere Strafen, um diese Praxis zu unterbinden.
Die ABDA schlägt Bußgelder von bis zu 300.000 Euro für Apotheken vor, die gegen die Preisregelungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel verstoßen. Eine geplante Novelle des SGB V soll Vertragsverstöße künftig als ordnungswidrige Handlungen einstufen, die vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) geahndet werden.
Dem Entwurf zufolge könnten Apotheken, die Rabatte, Boni oder ähnliche Anreize gewähren, zudem ihre Zulassung für die Belieferung von Versicherten verlieren. Diese Sperre bliebe so lange bestehen, bis alle Auflagen vollständig erfüllt und die Strafen beglichen sind.
Die ABDA betont, dass einheitliche Arzneimittelpreise entscheidend seien, um hohe Standards in der pharmazeutischen Versorgung zu gewährleisten. Sie besteht darauf, dass das Gesetz Rabatte oder finanzielle Anreize bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ausdrücklich verbieten muss – zum Schutz der Patienten und für faire Wettbewerbsbedingungen.
Falls die Änderungen verabschiedet werden, erhält das BAS die Befugnis, hohe Bußgelder zu verhängen und nicht konforme Apotheken vorübergehend zu sperren. Mit ihren Vorschlägen will die ABDA Schlupflöcher schließen, die es ausländischen Versandapotheken ermöglichen, die in Deutschland festgelegten Medikamentenpreise zu unterbieten.






