Winterchaos am Arbeitsplatz: Wer zahlt bei Schnee und Eis?
Eisige Temperaturen, Schnee und glatte Straßen sorgen bundesweit für Reisechaos und erschweren Berufstätigen den Arbeitsweg. Während der strenge Winter den Pendlerverkehr lahmlegt, stellen sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen Fragen zu Rechten, Lohnfortzahlung und Pflichten bei extremen Wetterbedingungen.
Das rechtliche Rahmenwerk bietet zwar Schutz – stellt aber auch klare Erwartungen an Beschäftigte und Unternehmen.
Kann ein Betrieb wegen Schnee, Eis oder anderer Extremwetterlagen nicht öffnen, haben Arbeitnehmer trotzdem Anspruch auf vollen Lohn. Nach den Paragrafen 275 und 326 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dürfen Unternehmen keine Lohnabzüge für ausgefallene Arbeitszeit vornehmen, wenn die Ursache außerhalb ihres Einflussbereichs liegt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Beschäftigte keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn betriebliche Risiken wie unpassierbare Straßen oder unsichere Gebäude zu Schließungen zwingen.
Anders verhält es sich jedoch, wenn Arbeitnehmer selbst Schwierigkeiten haben, pünktlich am Arbeitsplatz einzutreffen. Während gelegentliche Verspätungen aufgrund winterlicher Bedingungen nachvollziehbar sind, können häufige Verzögerungen Konsequenzen nach sich ziehen. Arbeitgeber dürfen offizielle Abmahnungen aussprechen, wenn Mitarbeiter keine Vorsorge treffen – etwa durch frühzeitiges Verlassen der Wohnung oder die Überprüfung von Verkehrsmitteilungen. Bei wiederholten Fällen behalten Unternehmen sogar das Recht vor, Lohnanteile einzubehalten oder die ausgefallene Zeit als unbezahlt zu erfassen.
Um Konflikte zu vermeiden, sollten Beschäftigte ihren Arbeitgeber möglichst früh über absehbare Verspätungen informieren. Eine klare Kommunikation hilft, Missverständnisse zu vermeiden, und zeigt, dass Mitarbeiter vernünftige Anstrengungen unternehmen, um pünktlich zu erscheinen. Dennoch gibt es keine offiziellen Daten zu durchschnittlichen Fehlzeiten während winterlicher Wetterlagen – obwohl bei der AOK versicherte Arbeitnehmer im Jahr 2025 insgesamt 23,3 Krankheitstage verzeichneten. Ohne eine Aufschlüsselung nach Jahreszeiten oder Ursachen bleiben Trends jedoch unklar.
Das Gesetz hält die Balance zwischen Arbeitnehmerschutz und der Verantwortung für Pünktlichkeit. Beschäftigte müssen ihre Routinen an winterliche Gefahren anpassen, während Arbeitgeber die finanziellen Folgen von Schließungen aufgrund extremer Bedingungen tragen. Beide Seiten werden aufgefordert, frühzeitig zu kommunizieren und sorgfältig zu planen, um Störungen in den kältesten Monaten so gering wie möglich zu halten.






