Terrassengebühren in Sachsen-Anhalt: Von 0 Euro bis über 1.000 Euro pro Saison
Elfie ZiegertTerrassengebühren in Sachsen-Anhalt: Von 0 Euro bis über 1.000 Euro pro Saison
Gastronomie im Freien: Starke Unterschiede bei Terrassengebühren in Sachsen-Anhalt
Die Kosten für die Bewirtschaftung von Außengastronomie variieren in Sachsen-Anhalt stark – von kostenlosen Flächen bis hin zu Gebühren von über 1.000 Euro. Ein neuer Bericht zeigt die deutlichen Unterschiede auf. Der Bund der Steuerzahler fordert nun die Abschaffung der Gebühren, um Gastronomiebetrieben und Innenstädten in der Erholungsphase zu helfen.
Besonders hoch sind die Abgaben in Wernigerode: Hier zahlen Restaurants für eine 25 m² große Terrasse, die von Mai bis September genutzt wird, 1.163 Euro. Die deutliche Erhöhung geht auf eine Anpassung der Sondernutzungssatzung im Jahr 2023 zurück und trifft vor allem Betriebe am zentralen Marktplatz hart. Auch in Lutherstadt Wittenberg (750 Euro) und Halle (Saale) (700 Euro) fallen hohe Gebühren an.
Am anderen Ende der Skala erheben fünf Städte – Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Lutherstadt Eisleben – überhaupt keine Kosten für die Außenbestuhlung. Schönebeck (52 Euro) und Zeitz (56 Euro) verlangen die niedrigsten Sätze. Im Durchschnitt nehmen Städte mit über 20.000 Einwohnern 328 Euro für eine 25 m² große Sommerterrasse ein.
In Magdeburg liegen die Gebühren bei 184 Euro, unter dem Durchschnitt von 251 Euro, der in 13 weiteren Kommunen gilt. Der Bund der Steuerzahler argumentiert, dass ein Verzicht auf die Abgaben kaum finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte hätte, da die Einnahmen aus Terrassennutzung weniger als 0,05 Prozent der Gesamteinnahmen ausmachen. Stattdessen würde die Streichung der Gebühren die Außengastronomie fördern und beleben – ein wichtiger Impuls für die oft leeren Innenstädte.
Die Diskussion um die Terrassengebühren setzt die Kommunalverwaltungen unter Druck, ihre Politik zu überdenken. Während einige Städte bereits auf die Einnahmen verzichten, könnten andere folgen, wenn die wirtschaftlichen Vorteile für die Gastronomie die geringen Mindereinnahmen überwiegen. Der Vorschlag des Steuerzahlerbundes könnte zu einer Neuregelung der Außengastronomie in ganz Sachsen-Anhalt führen.






