Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November 2024
Elfie ZiegertSelbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Geschlechtsänderungen seit November 2024
Fast 1.000 Menschen in Sachsen-Anhalt haben seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 ihr rechtliches Geschlecht ändern lassen. Das Gesetz ermöglicht es Personen, ihren eingetragenen Geschlechtseintrag ohne langwierige Begutachtungen anzupassen. Behörden prüfen nun mögliche Nachbesserungen, um Bedenken hinsichtlich Missbrauchs zu begegnen.
Die neue Regelung wurde bisher vor allem von Erwachsenen genutzt: 976 Änderungen wurden bislang registriert. Rund 40 davon betrafen Minderjährige, wobei die meisten Fälle bei unter 18-Jährigen eine Änderung von weiblich zu männlich vorsahen. Nur vier Personen haben nach ihrer ersten Anpassung eine zweite Veränderung vorgenommen.
Ein Verdachtsfall auf Missbrauch ist seit Einführung des Gesetzes bekannt geworden. Als Reaktion erwägen die Behörden strengere Vorschriften. Ein geplanter Zusatz sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als männlich eine Straftat begangen haben, fünf Jahre warten müssen, bevor sie ihren Eintrag ändern dürfen.
Der Fachverband der Standesämter bewertet die Reform weitgehend positiv. Trotz kleinerer Anpassungen, die derzeit diskutiert werden, funktioniere das System in den meisten Fällen reibungslos.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat es fast 1.000 Menschen ermöglicht, ihr rechtliches Geschlecht mit minimalem bürokratischem Aufwand anzupassen. Zwar bleibt Missbrauch selten, doch geplante Änderungen sollen die Schutzmechanismen weiter stärken. Für die große Mehrheit der Antragstellenden erfüllt das Gesetz weiterhin seinen Zweck.






