Schwarzfahren belastet Justiz: Jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe betrifft Ticketbetrug
Magdalena HertrampfSchwarzfahren belastet Justiz: Jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe betrifft Ticketbetrug
Schwarzfahren bleibt ein großes Problem im deutschen Justizsystem, erklärt der Rechtswissenschaftler Helmut Frister. Wie er betont, geht mittlerweile jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe auf diese Straftat zurück. Seine Äußerungen fallen in eine Phase anhaltender Diskussionen darüber, ob Schwarzfahren weiterhin als strafrechtliches Delikt eingestuft werden sollte oder künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.
Frister räumt ein, dass einfaches Schwarzfahren – ohne gewaltsames Eindringen oder das Überwinden von Sperren – kein schwerwiegendes Vergehen darstelle. Dennoch lehnt er Forderungen ab, es zu einer bloßen Verwaltungsüberschreitung herabzustufen. Stattdessen plädiert er für eine Reform des § 265a des Strafgesetzbuchs, um Gerichte und Gefängnisse zu entlasten.
Laut aktuellen Zahlen betraf 2024 jeder achte Fall von Schwarzfahren Fernverkehrsstrecken. Frister hält hier strafrechtliche Konsequenzen für vertretbar, da die finanziellen Schäden deutlich höher ausfielen. Gleichzeitig kritisiert er, dass das geltende Recht Freiheitsstrafen nicht als letztes Mittel vorsehe.
Der Experte weist zudem darauf hin, dass Schwarzfahren dem Staat hohe Kosten verursache, ohne resozialisierende Wirkung zu entfalten. Seine Position spiegelt eine breitere Debatte über den Umgang mit Bagatelldelikten im Justizsystem wider. Fristers Vorschläge zielen darauf ab, unnötige Strafverfahren zu reduzieren, während schwere Fälle weiterhin konsequent verfolgt werden sollen. Im Mittelpunkt stehen Kostensenkung und Entlastung der Gerichte. Die Diskussion um die Neugestaltung des § 265a wird voraussichtlich anhalten, während Politiker über Reformmöglichkeiten beraten.






