Schunter-Renaturierung in Querum startet mit 2 Millionen Euro EU-Finanzierung
Grzegorz LoosSchunter-Renaturierung in Querum startet mit 2 Millionen Euro EU-Finanzierung
Der Wasserverband Mittlere Oker (WVMO) hat die nächste Phase des Renaturierungsprojekts am Schunter-Fluss in Querum eingeleitet. Die Initiative, die nun vollständig vom Land Niedersachsen und der Europäischen Union finanziert wird, zielt darauf ab, die Gewässerstruktur und die Aue des Flusses zu verbessern sowie die EU-Umweltstandards zu erfüllen.
Staatssekretärin Anka Dobslaw kündigte Fördermittel in Höhe von über 2 Millionen Euro an – ein wichtiger Schritt für die Aufwertung der Wasserwege in der Region.
Das Projekt startete 2024, nachdem die Stadt eine zweijährige Planungsphase abgeschlossen hatte. Der WVMO hat nun die Leitung übernommen; die Arbeiten sollen etwa ein Jahr dauern und voraussichtlich Anfang 2027 abgeschlossen sein.
Zu den zentralen Maßnahmen gehören die Anpassung bestehender Brücken, die Wiederherstellung des natürlichen Flussverlaufs sowie die Schaffung eines Pilotabschnitts zur Genehmigung. Ziel ist es, die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen und frühere Renaturierungsbemühungen entlang der Schunter zu vernetzen.
Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum lobte die ökologischen und freizeitlichen Vorteile des Projekts. Nach Fertigstellung übernimmt die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) die Unterhaltung des renaturierten Abschnitts.
Darüber hinaus gründete der WVMO gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Allianz Mittlere Oker. Diese Partnerschaft soll die Entwicklung der Wasserlandschaften in der gesamten Region vorantreiben.
Die Renaturierung der Schunter wird vollständig aus Landes- und EU-Finanzierung finanziert, sodass für die Kommunen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Nach Abschluss des Projekts wird der aufgewertete Flussabschnitt sowohl ökologischen Zielen als auch der Naherholung dienen. Die Verantwortung für die Pflege geht dann an die SE|BS über.






