26 June 2026, 14:22

Rentenkommission will Eintrittsalter auf 68 Jahre erhöhen – wer betroffen ist

Rentenreform und Lebensarbeitszeit

Rentenkommission will Eintrittsalter auf 68 Jahre erhöhen – wer betroffen ist

Die Rentenkommission der Bundesregierung hat vorgeschlagen, das Renteneintrittsalter für alle Arbeitnehmer anzuheben. Im aktuellen System können alle, die nach 1964 geboren wurden, mit 67 Jahren in Rente gehen – unabhängig davon, wie lange sie in die Rentenkasse eingezahlt haben. Die Regierung plant, diese Änderungen umzusetzen, was Millionen von Beschäftigten im Land betreffen würde.

Derzeit geht in Deutschland jeder Arbeitnehmer mit demselben Alter in Rente, unabhängig von Beruf oder Beitragsgeschichte. Die Kommission möchte die Möglichkeit abschaffen, nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in den Ruhestand zu wechseln. Zudem lehnt sie den Vorschlag ab, das Renteneintrittsalter direkt an die Beitragsjahre zu koppeln.

Die geplanten Änderungen würden das Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung knüpfen. Bis 2041 soll das Renteneintrittsalter auf 67,5 Jahre steigen, bis 2051 dann auf 68 Jahre. Bundeskanzler Friedrich Merz argumentiert, dass Personen, die später ins Berufsleben einsteigen, weniger eingezahlt hätten als jene, die mit 16 Jahren beginnen und 45 Jahre durchgehend arbeiten.

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Akademiker, die oft mehr verdienen und länger leben, erhalten derzeit über einen längeren Zeitraum höhere Renten. Von den Plänen der Kommission wären besonders Geringqualifizierte betroffen. Auch körperlich anstrengende Berufe könnten problematisch werden, da nicht alle Arbeitnehmer gesund genug bleiben, um das neue Renteneintrittsalter zu erreichen. In solchen Fällen könnte eine individuelle Gesundheitsprüfung einen vorzeitigen Ruhestand ermöglichen.

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Empfehlungen der Kommission umzusetzen. Das bedeutet für die meisten Arbeitnehmer ein höheres Renteneintrittsalter, angepasst an die Lebenserwartung. Beschäftigte in körperlich belastenden Berufen könnten bei Arbeitsunfähigkeit nach einer Gesundheitsprüfung früher in Rente gehen.

Quelle