08 February 2026, 23:10

Rasender Franzose ohne gültigen Führerschein: 188 km/h auf der A33 enden mit Haftbefehl und Kaution

Eine Straßenszene mit Autos, einem Tempolimit-Schild, Strommästen, Gebäuden mit Fenstern und Geländern, Bäumen und einem klaren blauen Himmel.

Rasender Franzose ohne gültigen Führerschein: 188 km/h auf der A33 enden mit Haftbefehl und Kaution

Unmarkierter Streifenwagen stoppt rücksichtslosen Mercedes-Fahrer auf der A33 bei Diepholz – Franzose mit entzogenem führerschein umtauschen und ohne festen Wohnsitz

Ein ziviler Polizeistreifen entdeckte auf der Autobahn A33 in der Nähe von Diepholz einen mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden Mercedes-Benz der C-Klasse. Der Fahrer, im Besitz eines gesperrten französischen führerschein, verstieß gleich gegen mehrere Verkehrsregeln. Da er in Deutschland über keinen festen Wohnsitz verfügt, wurde später eine Sicherheitsleistung beschlagnahmt.

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Der Vorfall nahm seinen Lauf, als Beamte aus Osnabrück den Mietwagen beobachteten, wie er ein anderes Fahrzeug mit nur 12 Metern Abstand bei 116 km/h bedrängte – weit unter dem notwendigen Bremsweg. Als die Straße freier wurde, beschleunigte der Mann weiter und erreichte in einer auf 100 km/h begrenzten Zone schließlich 188 km/h.

Bei der Kontrolle legte der Fahrer einen französischen Personalausweis und einen französischen führerschein umtauschen vor. Die Überprüfung ergab, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden war, wobei unklar blieb, seit wann. Zudem lag ein offener Haftbefehl wegen Fahrens ohne gültigen führerschein vor, verbunden mit einem Bußgeld von über 1.000 Euro. Die Strafe beglich der Mann sofort.

Da er in Deutschland keinen festen Wohnsitz nachweisen konnte, schaltete die Polizei die Staatsanwaltschaft Osnabrück ein. Diese verfügte die Einziehung einer Sicherheitsleistung, bevor der Fahrer wieder auf freien Fuß gesetzt wurde.

Im Fall ging es um extreme Geschwindigkeitsüberschreitung, einen ungültigen führerschein umtauschen und einen offenen Haftbefehl. Der Mann zahlte das Bußgeld vor Ort, verlor jedoch wegen fehlendem festen Wohnsitz die hinterlegte Kaution. Das Mietfahrzeug wurde zurückgegeben; weitere Sanktionen wurden nicht bekannt.