Ostfriesisches Paar muss 18.000 Euro wegen Schwarzarbeit zurückzahlen
Elfie ZiegertOstfriesisches Paar muss 18.000 Euro wegen Schwarzarbeit zurückzahlen
Ein Ehepaar aus Ostfriesland muss 18.000 Euro an Grundsicherungsleistungen zurückzahlen, nachdem ein Gericht urteilte, dass sie nicht deklarierte Einkünfte bezogen hatten. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen stellte fest, dass das Paar zwischen 2007 und 2013 Einkommen verschwiegen hatte, während es gleichzeitig staatliche Unterstützung bezog. Die Entscheidung folgte Beweisen für Schwarzlohn, dessen Empfang das Paar zuvor bestritten hatte.
Im Mittelpunkt des Falls stand eine Frau, die als Küchenhilfe in einem Fischrestaurant arbeitete. Offiziell war sie als Teilzeitkraft mit einem Monatsverdienst von nur 100 Euro gemeldet. Handschriftliche Lohnlisten des Hauptzollamts Oldenburg zeigten jedoch, dass sie tatsächlich monatlich 1.200 Euro an nicht deklariertem Lohn erhalten hatte.
Das Finanzamt stützte diese Erkenntnisse mit Zeugenaussagen von Kollegen, Bankunterlagen über teilweise offizielle Zahlungen sowie Betriebsprotokollen, die nicht gemeldete Arbeitsstunden nachwiesen. Weitere Zeugen bestätigten, dass die Frau regelmäßig und nicht nur gelegentlich gearbeitet hatte. Trotz dieser Beweise beharrten das Paar darauf, keine Schwarzlöhne erhalten zu haben.
Während des Verfahrens gestand der Hauptzeuge ein, gefälschte Einkommensnachweise erstellt und Schwarzlöhne ausgezahlt zu haben. Das LSG urteilte, dass die Angaben des Paares widerlegt seien, und verwies auf deren mangelnde Kooperationsbereitschaft bei der Aufklärung ihrer Einkünfte. In der Folge bestätigte das Gericht die Rückforderungsforderung und wandte eine Beweislastumkehr an, da das Paar keine ausreichende Transparenz geschaffen hatte.
Das Urteil bedeutet, dass das Paar nun die vollen 18.000 Euro an Leistungen zurückerstatten muss, die es über sechs Jahre hinweg erhalten hatte. Die Entscheidung des Gerichts basierte auf dokumentierten Beweisen für nicht deklarierte Einkünfte und Zeugenaussagen. Der Fall unterstreicht die Konsequenzen, die drohen, wenn bei der Beantragung staatlicher Unterstützung Einkommen verschwiegen wird.






