Oberlandesgerichte in Niedersachsen präsentieren gemeinsame Leitlinien zur Unterhaltsberechnung
Grzegorz LoosOberlandesgerichte in Niedersachsen präsentieren gemeinsame Leitlinien zur Unterhaltsberechnung
Familiengerichte in Niedersachsen erhalten klarere Vorgaben für Unterhaltszahlungen
Zum ersten Mal haben die Oberlandesgerichte in Braunschweig, Celle und Oldenburg gemeinsame Richtlinien für die Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt veröffentlicht. Die sogenannten Niedersächsischen Leitlinien sollen die Rechtsprechung in der gesamten Region vereinheitlichen.
Die neuen Vorgaben, die von den Familiensenaten der drei Gerichte erarbeitet wurden, treten 2026 in Kraft. Eine Arbeitsgruppe der beteiligten Gerichte hat die Regeln überprüft und harmonisiert, wobei es vor allem redaktionelle Anpassungen und nur wenige inhaltliche Änderungen gab. Obwohl die Leitlinien als Orientierungshilfe dienen, bleiben sie unverbindlich – die Familiengerichte müssen jeden Fall weiterhin individuell prüfen.
Nach den aktualisierten Richtlinien steigt der gesetzliche Mindestunterhalt für Kinder um bis zu 3,50 Euro pro Kind. Die geschützten Einkommensgrenzen für Unterhaltsschuldner bleiben jedoch unverändert. Ein erwerbstätiger Elternteil, der den Mindestunterhalt zahlt, muss weiterhin mindestens 1.450 Euro monatlich für den eigenen Lebensunterhalt behalten. Die vollständigen Leitlinien sind nun auf den Websites der Gerichte öffentlich einsehbar.
Die Niedersächsischen Leitlinien schaffen eine einheitliche Grundlage für die Unterhaltsberechnung in Niedersachsen. Die Gerichte werden sie als Referenz nutzen, wobei die endgültigen Entscheidungen weiterhin von den individuellen Umständen abhängen. Die Anpassungen umfassen vor allem kleinere Aktualisierungen, mit dem Schwerpunkt auf Klarheit und Konsistenz.






