Nürnberg bleibt vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus – doch der Streit geht weiter
Grzegorz LoosNürnberg bleibt vorerst im Bündnis gegen Rechtsextremismus – doch der Streit geht weiter
Ein langjähriger Rechtsstreit über die Mitgliedschaft Nürnbergs im Bündnis gegen Rechtsextremismus hat eine neue Wendung genommen. Am Donnerstag entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass die Stadt vorerst im Netzwerk bleiben darf – doch der Fall ist damit noch lange nicht abgeschlossen.
Der Konflikt begann 2022, als der Nürnberger/Schwabacher Kreisverband der AfD die Beteiligung der Stadt am Bündnis anfocht. Die Partei argumentierte, die öffentliche Einbindung in ein solches Netzwerk verstoße gegen die staatliche Neutralitätspflicht. 2024 gab das Bayerische Verwaltungsgericht der AfD zunächst recht, woraufhin die Stadt in Berufung ging und der Fall vor das Bundesgericht gelangte.
Mit dem aktuellen Urteil darf Nürnberg vorläufig im Bündnis bleiben, während das bayerische Gericht zentrale Aspekte neu prüft. Die Richter müssen nun den Kernzweck des Netzwerks bewerten und klären, ob die Stadt maßgeblichen Einfluss auf dessen Aktivitäten ausübt. Die Entscheidung verlängert einen Rechtsstreit, der bereits seit zwei Jahren schwelt.
Das Bündnis, dem 164 Städte und 358 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören, engagiert sich seit Jahren gegen rechtsextreme Politik. Noch in diesem Jahr startete es vor den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März eine Kampagne, in der es sich explizit gegen die AfD positionierte. Nürnberg unterstützt das Netzwerk seit 2024 finanziell mit einem jährlichen Zuschuss von 30.000 Euro.
Vorerst bleibt die Stadt Teil des Bündnisses, doch ein endgültiges Urteil steht noch aus. Das Bayerische Verwaltungsgericht wird den Fall erneut prüfen – im Fokus stehen die Ziele des Netzwerks und die Rolle Nürnbergs darin. Das Ergebnis könnte richtungsweisend dafür werden, wie sich Kommunen künftig in politischen Advocacy-Netzwerken engagieren dürfen.






