30 January 2026, 15:55

Nordsee-Gasförderung vor Borkum: Gericht gibt grünes Licht für umstrittene Bohrungen

Eine Zeichnung eines Bootes mit Menschen im Wasser in der Nähe einer Stadt, mit Gebäuden im Hintergrund und Text unten, der 'Johannes Vermeer - Den Haag' lautet.

Gasbohrung auf Borkum: Gericht bestätigt Sofortvollzug - Nordsee-Gasförderung vor Borkum: Gericht gibt grünes Licht für umstrittene Bohrungen

Ein Gericht hat grünes Licht für die umstrittene Gasförderung in der Nordsee gegeben – die Arbeiten können sofort beginnen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg wies einen Eilantrag der Gemeinden Borkum und Juist ab und ermöglichte damit den Start der Erkundungsbohrungen. Die Entscheidung fällt trotz laufender Rechtsstreitigkeiten über die Zukunft des Projekts.

Der niederländische Energiekonzern ONE-Dyas plant, vor der Insel Borkum nach Erdgas zu bohren. Das Unternehmen wird von einer Plattform in niederländischen Gewässern aus operieren, das Gas jedoch unter deutschem Hoheitsgebiet fördern. Ein bilateraler Vertrag regelt die Aufteilung der Vorkommen zwischen beiden Ländern, auch wenn er noch nicht formal ratifiziert wurde.

Das Gericht urteilte, es gebe keine Hinweise darauf, dass die Genehmigung des Projekts rechtswidrig erteilt worden sei. Die Behörden hätten mögliche Risiken – darunter Auswirkungen auf das lokale Grundwasser – bereits geprüft und keine gravierenden Bedenken festgestellt. Sowohl der Hauptbetriebsplan als auch eine Sondergenehmigung für die ersten Erkundungsbohrungen liegen vor.

Eine Vollförderung kann jedoch noch nicht starten. Hierfür ist eine zweite Sondergenehmigung erforderlich, bevor Gas auf der deutschen Seite des Feldes entnommen werden darf. Im niederländischen Abschnitt der Lagerstätte läuft die Förderung bereits.

Mit dem aktuellen Urteil können nun die Erkundungsbohrungen beginnen. Die Entscheidung räumt zwar ein vorläufiges Hindernis aus dem Weg, lässt die endgültige Genehmigung für die Vollförderung aber weiter offen. Die Gemeinden Borkum und Juist könnten weiterhin rechtlich gegen das Projekt vorgehen.

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