Niedersächsische Grundsteuerreform hält gerichtlicher Prüfung stand – Eigentümerin scheitert mit Klage
Magdalena HertrampfNiedersächsische Grundsteuerreform hält gerichtlicher Prüfung stand – Eigentümerin scheitert mit Klage
Eine Grundbesitzerin in Niedersachsen ist mit ihrer Klage gegen das neue Grundsteuersystem des Landes gescheitert. Das Niedersächsische Finanzgericht urteilte, dass die Reform von 2021 nicht verfassungswidrig sei, und wies ihre Beschwerde über eine zu hohe Besteuerung ihres Gewerbeobjekts zurück.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand das niedersächsische Bodenrichtwertmodell zur Grundstücksbewertung. Die Klägerin argumentierte, ihr Gewerbeobjekt sei unangemessen hoch bewertet worden, doch das Gericht bestätigte das Recht des Gesetzgebers, die Steuerpolitik eigenständig zu gestalten. Diese Entscheidung folgt auf frühere Kritik des Bundesverfassungsgerichts, das 2019 veraltete Bewertungsmethoden beanstandet hatte. Als Reaktion darauf verabschiedete die Bundesregierung noch im selben Jahr ein neues Grundsteuergesetz.
Niedersachsen entschied sich jedoch für einen eigenen Weg und folgte nicht dem bundesweiten Rahmen. Das überarbeitete System trat Anfang 2025 in Kraft, wobei die Reform ausdrücklich darauf abzielte, das Gesamtsteueraufkommen nicht zu erhöhen. Dennoch führen die Änderungen dazu, dass einige Eigentümer und Mieter nun höhere Abgaben zahlen müssen, während andere entlastet werden. Finanzminister Gerald Heere (Grüne) begrüßte das Urteil und betonte, es bestätige die Entscheidung des Landes für ein vereinfachtes Grundsteuersystem. Das Gericht ließ zudem eine Revision beim Bundesfinanzhof in München zu, da der Fall grundsätzliche Bedeutung habe.
Das Urteil stärkt die Rechtmäßigkeit der niedersächsischen Grundsteuerreform. Das System bleibt bestehen, mit unterschiedlichen finanziellen Auswirkungen auf die Eigentümer. Eine mögliche Revision beim Bundesfinanzhof wird zeigen, ob das Verfahren weitergeht.
