Niedersachsen zentralisiert Abwasserabgaben – Kommunen werden entlastet
Magdalena HertrampfNiedersachsen zentralisiert Abwasserabgaben – Kommunen werden entlastet
Die Landesregierung Niedersachsens hat einen Gesetzentwurf zur Zentralisierung der Vollziehung des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) gebilligt. Der Schritt folgt Empfehlungen des Landesrechnungshofs, der in seinem Bericht auf Ineffizienzen im aktuellen System hingewiesen hatte. Künftig sollen zentrale Aufgaben von den kommunalen Wasserversorgern auf eine landesweite Behörde übertragen werden.
Die geplanten Änderungen sehen vor, dass die Zuständigkeit für die Durchsetzung des Gesetzes – einschließlich der Erhebung von Abwassergebühren – von den örtlichen Wasserbehörden auf das Niedersächsische Landesamt für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) übergeht. Ziel der Zentralisierung ist es, ein einheitlicheres und effizienteres Verfahren im gesamten Land zu schaffen.
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz unter Leitung von Minister Christian Meyer steuert den Übergang. Während das NLWKN künftig für die Gebührenabwicklung zuständig sein wird, bleiben die kommunalen Wasserbehörden für die Erteilung von Genehmigungen sowie die Überwachung von Einleitungen in Oberflächengewässer oder Grundwasser verantwortlich. Der Entwurf enthält zudem Änderungen am Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AG AbwAG) sowie die Aufhebung von Regelungen zur Verteilung der Abwasserabgabe an kommunale Körperschaften. Der Landesrechnungshof hatte bereits in seinem Jahresbericht 2020 auf Mängel bei der Gebührenerhebung hingewiesen und eine Zentralisierung gefordert.
Durch die Reform soll die Verwaltung vereinfacht und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben verbessert werden. Die Kommunen werden von der Vollziehung entlastet, was ihren Arbeitsaufwand verringert. Ab 2025 soll das NLWKN die landesweiten Aufgaben übernehmen – vorausgesetzt, der Gesetzentwurf wird bis dahin verabschiedet.






