Niedersachsen verlängert Behinderten-Leistungsstärke-Fonds
Niedersachsen verlängert Förderfonds für ehrenamtliches Engagement von Menschen mit Behinderungen
Teaser: Niedersachsen führt den Förderfonds zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements von Menschen mit Behinderungen für weitere sechs Jahre fort.
Veröffentlichungsdatum: 22. Dezember 2025, 09:47 Uhr
Niedersachsen stockt Förderfonds für Menschen mit Behinderungen auf – Laufzeit bis 2031 verlängert
Niedersachsen hat den Förderfonds für das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderungen um sechs Jahre verlängert. Dies gab Dr. Andreas Philippi am 22. Dezember 2025 bekannt. Der Fonds läuft nun mindestens bis 2031, wobei die Neuerungen bereits Anfang 2026 in Kraft treten.
Der Fonds unterstützt Menschen mit Behinderungen, die sich in Vereinen, politischen Parteien oder Gremien engagieren. Ab dem 1. Januar 2026 werden zudem kommunale Behindertenbeauftragte sowie Mitglieder in örtlichen Behindertenbeiräten gefördert. Damit erweitert das Land den ursprünglichen Anwendungsbereich des Programms.
Die finanzielle Unterstützung richtet sich nach dem Grad der Behinderung: Schwerbehinderte mit den Merkzeichen B, Bl oder H erhalten jährlich 1.000 Euro. Gehörlose oder taubblinde Menschen, die auf Kommunikationshilfen angewiesen sind, können bis zu 2.000 Euro pro Jahr beantragen. Für das Haushaltsjahr 2026 stehen insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung. Die Umstrukturierung soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der gesamten Region erleichtern.
Die Verlängerung sichert die weitere finanzielle Förderung für Menschen mit Behinderungen in öffentlichen und ehrenamtlichen Funktionen. Durch die erweiterten Kriterien profitieren künftig mehr Betroffene von dem Programm. Anträge für den neu ausgestalteten Fonds können ab Anfang 2026 gestellt werden.






