10 December 2025, 22:14

Niedersachsen muss Schulfinanzierung für inklusive Bildung reformieren

Ein Klassenzimmer mit einer Frau, die rechts an einer Tafel schreibt, Fenstern in der Mitte und einer Lampe oben, mit Tischen voller Bücher und Wasserflaschen und Stühlen mit Kindern in der Nähe.

Kostenregelung für integrative Schulen: Niedersachsen muss sich verbessern - Niedersachsen muss Schulfinanzierung für inklusive Bildung reformieren

Kostenregelung für inklusive Schulen: Niedersachsen muss nachbessern

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Kostenregelung für inklusive Schulen: Niedersachsen muss nachbessern

  1. Dezember 2025, 12:18 Uhr

Ein Gericht in Niedersachsen hat Teile des Landes-Schulfinanzierungsgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Die Richter urteilten, dass die aktuellen Regelungen Ausgleichszahlungen für Kommunen, die Schulen der Sekundarstufe II betreiben, ungerechtfertigt ausschließen. Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, die Vorschriften an die verfassungsrechtlichen Vorgaben anzupassen.

Das Staatsgericht in Bückeburg erklärte das bestehende Finanzausgleichssystem für nichtig. Es stellte fest, dass das Gesetz keine angemessene Kostenerstattung für die Träger kommunaler Sekundarstufe II vorsieht. Diese Schulen – auch als Sekundarstufe II bekannt – erhalten im aktuellen System keine zusätzlichen Mittel.

Das Gericht setzte der Landesregierung eine Frist bis Ende 2025, um eine überarbeitete Fassung des Gesetzes vorzulegen. Bis dahin gelten die bisherigen Kostenverteilungsregeln weiter. Der Beschluss folgt auf eine Klage einer niedersächsischen Kommune, deren Name in der Entscheidung jedoch nicht genannt wurde.

Niedersachsens System verlangt von den Kommunen, bestimmte Schulformen ohne ausreichende finanzielle Unterstützung zu tragen. Mit dem Urteil soll diese Ungleichbehandlung behoben und eine gerechtere Verteilung der Bildungskosten auf die kommunalen Haushalte sichergestellt werden.

Die Entscheidung zwingt das Land, sein Schulfinanzierungsmodell innerhalb der nächsten 18 Monate grundlegend zu reformieren. Kommunen, die Schulen der Sekundarstufe II unterhalten, sollen künftig die Ausgleichszahlungen erhalten, die ihnen bisher vorenthalten blieben. Nun muss Niedersachsen eine Neuregelung erarbeiten, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen standhält.