Neues Tariftreuegesetz spaltet Wirtschaft: Bürokratie oder fairer Wettbewerb?
Elfie ZiegertNeues Tariftreuegesetz spaltet Wirtschaft: Bürokratie oder fairer Wettbewerb?
Ein neues Gesetz, das die Einhaltung von Tarifstandards bei öffentlichen Aufträgen durchsetzen soll, hat unter Unternehmen für Kontroversen gesorgt. Das Tariftreuegesetz des Bundes (TTG), das der Bundestag Ende Februar 2026 verabschiedet hat, stößt bei Kritikern auf Widerstand – sie befürchten eine übermäßige bürokratische Belastung. Der Bundesrat wird die Vorlage nun an diesem Freitag beraten.
Nach dem TTG müssen Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge mit einem Volumen von 50.000 Euro oder mehr bewerben, die tariflichen Regelungen zu Löhnen, Urlaubsansprüchen und Arbeitszeiten einhalten. Wer diese Standards nicht erfüllt, riskiert den Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren. Ausgenommen von der Regelung sind jedoch Lieferverträge sowie Aufträge der Bundeswehr.
Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 75 Prozent der Unternehmen die bürokratischen Anforderungen bei öffentlichen Ausschreibungen als zu hoch empfinden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) übt scharfe Kritik am Gesetz und bezeichnet es als unnötigen Verwaltungsaufwand. BDA-Präsident Rainer Dulger warnte, die Vorgaben überforderten die meisten Betriebe.
Die Auswirkungen des Gesetzes sind bereits spürbar: 43 Prozent der befragten Unternehmen ziehen in Erwägung, künftig ganz auf die Bewerbung um öffentliche Aufträge zu verzichten.
Die anstehende Debatte im Bundesrat wird entscheiden, ob das Gesetz in seiner aktuellen Form in Kraft tritt. Sollte es umgesetzt werden, müssen sich Unternehmen, die öffentliche Aufträge anstreben, an strengere Vorgaben halten. Wer die Standards nicht erfüllt, riskiert den Verlust der Teilnahmeberechtigung für künftige Vergabeverfahren.






