Neues Gesetz verlagert Rezeptabwicklung von Pflegeheimen zu Ärzten – mit Mehrkosten
Franjo HandeNeues Gesetz verlagert Rezeptabwicklung von Pflegeheimen zu Ärzten – mit Mehrkosten
Ein neuer Gesetzentwurf soll es Ärztinnen und Ärzten ermöglichen, Rezepte für Bewohner von Pflegeheimen direkt an die beliefernde Apotheke zu übermitteln. Die Änderung ist Teil des Apothekenbelieferungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) der Bundesregierung. Zwar zielt die Maßnahme darauf ab, den bürokratischen Aufwand in Pflegeeinrichtungen zu verringern, doch sie bedeutet zusätzliche Aufgaben für das medizinische Personal.
Die Regelung dient als Übergangslösung, bis die Pflegeheime bis zum 1. Januar 2029 vollständig in den speziellen Service integriert sind. Bisher müssen Pflegeheime Rezepte manuell an ihre ausgewählte Apotheke weiterleiten. Das neue System entfällt diesen Schritt und spart schätzungsweise 5 Millionen Euro an Verwaltungskosten ein. Allerdings müssen Arztpraxen künftig den Versorgungsvertrag jedes Bewohners prüfen und das E-Rezept elektronisch versenden.
Durch den zusätzlichen Aufwand rechnet man mit etwa einer halben Minute mehr pro Rezept. Bei geschätzten 19,4 Millionen Extra-Minuten Arbeit ergibt sich für das Ministerium ein Personalmehrkostenaufwand von 9,7 Millionen Euro. Unter dem Strich bleibt eine höhere finanzielle Belastung von 4,7 Millionen Euro.
Technische Kontrollen sollen sicherstellen, dass Pflegeheime weiterhin Benachrichtigungen über Rezepte erhalten – es sei denn, der Bewohner widerspricht. Unklar bleibt, wie viele Apotheken derzeit bereits für die elektronische Übermittlung an Pflegeeinrichtungen ausgerüstet sind.
Die Neuregelung soll die Rezeptabwicklung in Pflegeheimen effizienter gestalten, während Ärzte mehr Verantwortung für die Bearbeitung von E-Rezepten übernehmen. Die Umstellung verlagert den Arbeitsaufwand von den Pflegeheimen in die Arztpraxen und führt netto zu Mehrkosten in Höhe von 4,7 Millionen Euro. Sie gilt bis zur vollständigen Einbindung der Pflegeheime in den speziellen Service im Jahr 2029. Die Änderung ist Teil der laufenden Bestrebungen, die Rezeptabwicklung durch digitale Lösungen zu modernisieren.






