Neue Steuerregelung 2025: Höhere Abschreibung für elektrische Dienstwagen möglich
Magdalena HertrampfNeue Steuerregelung 2025: Höhere Abschreibung für elektrische Dienstwagen möglich
Ab Juli 2025 tritt eine neue Steuerregelung in Kraft, die es Unternehmen ermöglicht, die Kosten für elektrische Dienstwagen stärker abzuschreiben. Firmen können dann im ersten Jahr eine höhere Abschreibungsrate geltend machen. Ziel der Änderung ist es, den Einsatz von Elektrofahrzeugen in Unternehmensflotten zu fördern.
Laut der aktualisierten Regelung dürfen Unternehmen im ersten Jahr 75 Prozent des Kaufpreises eines elektrischen Dienstwagens absetzen. Dies gilt sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtfahrzeuge, die ab dem Stichtag 1. Juli 2025 erworben werden. In den folgenden fünf Jahren sinken die Abschreibungssätze schrittweise auf 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und schließlich 2 Prozent.
Die meisten geleasten Elektrofahrzeuge qualifizieren sich nicht für diese Sonderabschreibung. Allerdings könnten Unternehmen mit Vollamortisations-Leasingverträgen – bei denen die Raten die vollständigen Fahrzeugkosten decken – dennoch anspruchsberechtigt sein. Nach Ablauf des Leasingvertrags können sie das Fahrzeug übernehmen, weiternutzen oder verkaufen.
Genauere Zahlen, wie viele deutsche Unternehmen im Jahr 2023 oder 2024 solche Leasingmodelle nutzten, liegen nicht vor. Schätzungen auf Basis von Steuer- und Branchenberichten deuten auf mehrere tausend Fälle hin, präzise Statistiken gibt es jedoch nicht.
Die Regeländerung tritt Mitte 2025 in Kraft und betrifft ausschließlich elektrische Dienstwagen. Unternehmen mit förderfähigen Leasingverträgen könnten bereits im ersten Jahr erhebliche Steuervorteile erzielen. Die Maßnahme soll Elektrofahrzeuge für den gewerblichen Einsatz attraktiver machen.






