Neue Pflicht für Online-Shops: Stornierungsbutton wird ab 19. Juni verbindlich
Elfie ZiegertNeue Pflicht für Online-Shops: Stornierungsbutton wird ab 19. Juni verbindlich
Ab dem 19. Juni gilt in Deutschland eine neue Regelung für Online-Unternehmen. Firmen müssen auf ihren Websites nun einen deutlich sichtbaren und entsprechend beschrifteten „Stornierungsbutton“ anzeigen. Dies betrifft alle Online-Verträge nach deutschem Recht, unabhängig davon, ob es sich um Waren, Dienstleistungen oder Finanzprodukte handelt.
Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. In Deutschland wurde die Regelung in nationales Recht übernommen und ist damit für alle relevanten Online-Verträge verbindlich. Der Button muss genauso leicht auffindbar und bedienbar sein wie der „Bestellbutton“, mit dem ein Kauf abgeschlossen wird.
Der Stornierungsbutton ändert nichts am bestehenden Widerrufsrecht. Verbraucher:innen behalten weiterhin eine Frist von 14 Tagen, um nach Vertragsabschluss oder Erhalt der Ware vom Kauf zurückzutreten. Allerdings muss der Prozess nun einfach und unkompliziert ablaufen – entsprechend der Leichtigkeit, mit der der ursprüngliche Vertrag geschlossen wurde.
Bei einer Stornierung müssen Kund:innen umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail, erhalten. Unternehmen, die den Button nicht einbinden, riskieren, dass sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängert. Die Richtlinie umfasst eine breite Palette an Online-Vereinbarungen, darunter auch Verträge über Finanzdienstleistungen und Versicherungen.
Ziel der neuen Regelung ist es, digitale Stornierungen für Verbraucher:innen zu vereinfachen. Sie stellt sicher, dass Unternehmen klare und zugängliche Verfahren einhalten. Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf über ein Jahr ausdehnen.
