Mainz reformiert Beherbergungsabgabe: Übergangsregeln und klare Zahlungspflichten
Franjo HandeMainz reformiert Beherbergungsabgabe: Übergangsregeln und klare Zahlungspflichten
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungsabgabe überarbeitet. Die Änderungen umfassen zentrale Anpassungen, die Unternehmen den Übergang erleichtern und die Zahlungspflichten klarer regeln sollen.
Die überarbeiteten Vorschriften gehen nun in die nächste Phase des Genehmigungsverfahrens. Eine wichtige Neuerung ist die Einführung einer Übergangsregelung: Unternehmen mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, müssen erst ab dem 31. März 2027 Zahlungen leisten. Diese Anpassung soll einen fairen Wechsel zum neuen System ermöglichen.
Eine weitere Änderung stellt klar, dass künftig die Gäste und nicht die Unternehmen selbst für die Abgabe aufkommen. Die Verwaltung bezeichnet die Überarbeitungen als ausgewogenen und praxisnahen Ansatz.
Die geänderte Satzung wird zunächst am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Nach dieser Prüfung geht sie zur endgültigen Beschlussfassung in den Stadtrat. Die überarbeitete Verordnung sieht eine Übergangsphase für bestehende Verträge vor und verlagert die Zahlungspflicht auf die Gäste. Diese Änderungen werden nun im Ausschuss geprüft, bevor die endgültige Abstimmung stattfindet.
Bei einer Zustimmung treten die neuen Regeln für berechtigte Unternehmen nach dem 31. März 2027 in Kraft.






