25 June 2026, 22:24

Lüneburgs Kreistag lehnt Warkens Rettungsdienst-Reform einstimmig ab

"Hände weg von der Rettungsdienst!" - Kreisrat des Landkreises Lüneburg lehnt geplante Reform ab und beschließt Resolution

Lüneburgs Kreistag lehnt Warkens Rettungsdienst-Reform einstimmig ab

Der Kreistag Lüneburg hat sich offiziell gegen die Reformpläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken für den Rettungsdienst ausgesprochen. Mit einem einstimmig verabschiedeten Beschluss lehnte das Gremium die Vorschläge ab, die eine Verlagerung der Steuerung von den kommunalen Trägern hin zu einer bundesweiten Regelung vorsehen. Die Entscheidung unterstreicht die Bedenken vor einem Verlust der regionalen Kontrolle über die notärztliche Versorgung.

Seit mehr als 30 Jahren organisieren die Landkreise in Niedersachsen den Rettungsdienst in Eigenregie. Der Beschluss des Kreistags betont, dass diese Verantwortung bei den Ländern und Kommunen bleiben müsse. Abgelehnt wird auch der Plan, den Rettungsdienst unter die Aufsicht der gesetzlichen Krankenversicherungen zu stellen.

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Die Reformvorschläge sehen vor, die bisher dezentralen Strukturen durch ein zentral gesteuertes Bundesmodell zu ersetzen. Dazu gehören starre Kostendeckel, die nach Ansicht lokaler Verantwortungsträger die Flexibilität einschränken würden. Sigrid Vossers, die im Kreistag Lüneburg für den Rettungsdienst zuständige Dezernentin, warnte, die Änderungen würden die kommunale Selbstverwaltung schwächen.

In dem Beschluss werden die lokalen Abgeordneten des Bundestags und des Landtages aufgefordert, sich gegen die Reformen auszusprechen. Gleichzeitig appelliert der Kreistag an Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, die kommunale Trägerschaft im Rettungsdienst zu erhalten. Die Position des Gremiums spiegelt eine grundsätzliche Skepsis gegenüber Zentralisierungsbestrebungen wider. Ziel des Beschlusses ist es, die bewährten lokalen Strukturen der notärztlichen Versorgung zu schützen – ein klares Signal gegen bundesweite Eingriffe in ein System, das seit Langem erfolgreich von den Landkreisen gesteuert wird.

Quelle