Hybride Sitzungen in Kommunen: Hohe Zufriedenheit und mehr Teilhabe durch Digitalisierung
Grzegorz LoosHybride Sitzungen in Kommunen: Hohe Zufriedenheit und mehr Teilhabe durch Digitalisierung
Hohe Zufriedenheit mit Regelungen für hybride Sitzungen in kommunalen Gremien – Landesregierung übermittelt Evaluierung an Landtag
Zusammenfassung Das zentrale Ergebnis der Auswertung zeigt, dass die Regelungen für hybride Sitzungen bei allen Nutzergruppen auf hohe Zufriedenheit stoßen. Besonders groß ist die Zustimmung unter den Abgeordneten – also genau jener Gruppe, für die der Gesetzgeber die Vorschriften ursprünglich geschaffen hatte.
Veröffentlichungsdatum 9. Dezember 2025, 13:35 Uhr
Stichworte Politik und Gesetzgebung, Innenpolitik
Artikeltext Kommunale Vertretungen in Sachsen und Niedersachsen haben hybride Sitzungen mittlerweile als festen Bestandteil ihrer Arbeit etabliert. Den Anstoß gab eine Entscheidung Niedersachsens aus dem Jahr 2022, die Videokonferenzen für Gremiensitzungen auch über die Pandemie hinaus zuließ. Rückmeldungen von Verwaltungsmitarbeitern und Mandatsträgern zeigen nun eine deutliche Unterstützung für diese Neuerung – mit Vorteilen wie höherer Teilnahmebereitschaft und besserer Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Die Einführung hybrider Sitzungsregeln in Sachsen steht im Einklang mit den umfassenderen Digitalisierungsreformen der Landesregierung unter Ministerpräsident Michael Kretschmer. Zwar wird keine einzelne Person als treibende Kraft genannt, doch spiegelt die Initiative die fortlaufenden Bemühungen wider, kommunale Abläufe zu modernisieren. In den Kabinettssitzungen lag der Fokus darauf, Prozesse zu vereinfachen und digitale Werkzeuge in die Kommunalverwaltung zu integrieren.
Die dauerhafte Umsetzung hybrider Sitzungen hat sich sowohl in Sachsen als auch in Niedersachsen bewährt. Die Gremien verzeichnen reibungslosere Abläufe, eine höhere Präsenzquote und eine bessere Repräsentation – insbesondere von Frauen. Da technische Probleme selten auftreten und die Zufriedenheit groß ist, wird dieses Modell künftig ein zentraler Baustein der kommunalen Selbstverwaltung bleiben.






