10 May 2026, 16:26

Hubigs Reform soll gewalttätige Eltern von Kindern fernhalten

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, und mit einem Grafik eines Menschen mit ausgestreckten Armen.

Hubigs Reform soll gewalttätige Eltern von Kindern fernhalten

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat verschärfte Regeln vorgeschlagen, um gewalttätige Eltern vom Umgang mit ihren Kindern auszuschließen. Der Entwurf zur Reform des Familienrechts zielt darauf ab, den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt zu stärken. Gerichte sollen klarere Befugnisse erhalten, Kontakte einzuschränken oder ganz zu verbieten, wenn von einem Elternteil eine Gefahr ausgeht.

Nach geltendem Recht müssen Familiengerichte häusliche Gewalt bereits bei Entscheidungen über Sorge- oder Umgangsrecht berücksichtigen. Hubigs Vorstoß geht jedoch weiter: Richter sollen künftig ausdrücklich die Möglichkeit erhalten, zeitweilige oder dauerhafte Kontaktverbote zu verhängen. Solche Maßnahmen wären möglich, wenn die Gewalt eines Elternteils die körperliche Sicherheit des anderen Elternteils oder des Kindes bedroht.

Die Reform sieht keine automatischen Kontaktverbote vor. Stattdessen soll jeder Fall individuell geprüft werden, um bei Bedarf auch mildere Maßnahmen wie begleitete Umgangskontakte zu ermöglichen. Das Justizministerium betont, dass die Flexibilität entscheidend bleibt, um unterschiedlichen Situationen gerecht zu werden.

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Die Änderungen sind Teil eines umfassenderen Reformentwurfs zum Familienrecht. Ziel ist es, Kinder vor anhaltenden Schäden durch familiäre Gewalt zu schützen und Opfern stärkeren rechtlichen Beistand zu gewähren. Sollte die Reform verabschiedet werden, stünden Familiengerichten mehr Instrumente zur Verfügung, um in Fällen von häuslicher Gewalt einzugreifen. Richter könnten Kontakte vollständig unterbinden oder – je nach Gefahrenlage – Auflagen erteilen. Die Vorschläge werden nun weiter beraten, bevor sie in Kraft treten können.

Quelle