Fünf Monate Zwangshaft ohne Urteil: Anette W. kämpft gegen Justizwillkür
Elfie ZiegertFünf Monate Zwangshaft ohne Urteil: Anette W. kämpft gegen Justizwillkür
Am Freitag verließ Anette W. die Frauenhaftanstalt Hildesheim nach fünf Monaten in Zwangshaft – ohne jemals wegen einer Straftat verurteilt worden zu sein. Sie war inhaftiert worden, weil sie sich angeblich geweigert hatte, ihre Tochter herauszugeben. Ihre Freilassung erfolgt, während sie weiterhin gegen ein Justizsystem kämpft, das sie ohne Prozess oder ordentliches Gehör festhielt.
Anette W.s Leiden begann im November 2025 mit ihrer Festnahme in Frankfurt. Zunächst wurde sie in einer Polizeizelle ohne Bett, Uhr oder Beschäftigungsmöglichkeiten festgehalten. Später verlegte man sie in das Gefängnis Hildesheim, wo die Bedingungen hart waren: schimmelnde Wände, chronischer Personalmangel und keine Bildungs- oder Resozialisierungsprogramme.
Ihre Inhaftierung ging auf einen familienrechtlichen Streit zurück. 2023 war sie mit ihrer Tochter nach Frankfurt gezogen, in der Hoffnung, das Sorgerecht gerichtlich klären zu können. Obwohl sie anbot, dass der Vater der Tochter diese abholen könne, wurde sie zu 150 Tagen Zwangshaft verurteilt – ohne persönliche Anhörung vor dem Urteil. Selbst als Beweise die Vorwürfe gegen sie widerlegten, durfte sie gegen die Haft keine Berufung einlegen.
Nach ihrer Entlassung traf Anette W. mit dem Jugendamt zusammen, das entschied, dass ihre Tochter wieder bei ihr leben darf. Nun unterstützt sie Forderungen nach der Abschaffung von Zwangshaft in Familienstreitigkeiten. Sie wirft dem System Willkür und mangelnde Kontrolle vor.
Zwar hat Anette W. das Sorgerecht für ihre Tochter zurückerhalten, doch die Haft hat bleibende Spuren hinterlassen: Während der fünf Monate im Gefängnis verlor sie ihre Wohnung. Ihr Fall zeigt, wie Zwangshaft Familien auseinanderreißen und Leid verursachen kann – und das ohne strafrechtliche Verurteilung.






