Friseurpreise nach Geschlecht: Bundestag will Diskriminierung beenden
Magdalena HertrampfFriseurpreise nach Geschlecht: Bundestag will Diskriminierung beenden
In Deutschland nimmt eine Reform Gestalt an, die geschlechterbasierte Preisdifferenzierung bei Friseurdienstleistungen abschaffen soll. Der Bundestag hat in erster Lesung über einen Gesetzentwurf beraten, der Diskriminierung in Friseursalons verhindern soll. Künftig müssen die Betreiber ihre Preise nicht mehr nach dem Geschlecht der Kundschaft, sondern nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand bemessen.
Das neue Gesetz verpflichtet Friseure, ihre Preise an Faktoren wie Haarlänge, Dichte, Zeitaufwand, verwendete Materialien und konkrete Dienstleistungen zu orientieren. Preislisten könnten dann Kategorien wie „kurzes Haar“, „mittellanges Haar“ oder „langes Haar“ vorsehen oder die Kosten nach einzelnen Leistungskomponenten aufschlüsseln.
Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks betont, dass die Reform nicht ideologisch motiviert sei, sondern der fairen Abrechnung diene. Alle Betriebe müssen sich an die Antidiskriminierungsvorschriften halten – bei Verstößen drohen rechtliche Konsequenzen. Die Salons werden nun aufgefordert, ihre Preismodelle zeitnah zu überprüfen und anzupassen.
Zwar könnten sich dadurch Preiserhöhungen ergeben, im Mittelpunkt stehen jedoch Transparenz und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Ziel der Änderung ist es, dass Kundinnen und Kunden nur für die tatsächlich erbrachte Leistung zahlen – und nicht für ihr Geschlecht.
Der Gesetzentwurf markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr Gleichbehandlung in der Dienstleistungsbranche. Friseure werden künftig ein System einführen, in dem sich die Preise am Umfang der Arbeit orientieren. Kunden können mit klareren und einheitlicheren Preisstrukturen in den Salons rechnen.
