Falscher Döner-Kebab führt zu 720-Euro-Strafe für Imbissbesitzer
Ein 52-jähriger Mann ist in Deutschland zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt worden, weil er falsch deklarierten Döner Kebap verkauft hat. Das Landgericht Hannover entschied, dass sein Produkt die gesetzlichen Fleischvorgaben nicht erfüllte. Lebensmittelkontrolleure hatten die Verstöße bei Überprüfungen Ende 2023 aufgedeckt.
Ausgangspunkt des Verfahrens war der Befund der Prüfer, dass der Lamm-Döner des Mannes zu viel Fleisch von Jungbullen enthielt. Nach deutschen Vorschriften darf Döner Kebap nur aus Rind-, Kalb-, Schaf- oder Lammfleisch bestehen, wobei der Anteil an durchgewirbeltem Fleisch 60 Prozent nicht überschreiten darf. Auch in seinen Werbematerialien wie Speisekarten und Flyern war die tatsächliche Fleischzusammensetzung nicht korrekt angegeben.
Das Urteil ist nun rechtskräftig, allerdings kann der Mann noch gegen die Höhe der Strafe Berufung einlegen. Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der der Internationale Döner-Verband kürzlich seinen EU-Antrag zurückgezogen hat, Döner Kebap als „garantiert traditionelle Spezialität“ eintragen zu lassen. Die Türkei hatte sich gegen den Vorstoß ausgesprochen, der EU-weite strenge Standards für das Gericht festgelegt hätte. Das verkaufte Fleisch erfüllte nicht die Anforderungen für die Bezeichnung „Döner Kebap“ und hätte unter einem anderen Namen vermarktet werden müssen. Die Verstöße waren erstmals bei Kontrollen im September und November 2023 festgestellt worden.
Der Schuldspruch unterstreicht die strengen Regeln zur Kennzeichnung von Döner Kebap in Deutschland. Die Geldstrafe bleibt bestehen, sofern der Mann mit einer erfolgreichen Berufung keine Herabsetzung erreicht. Gleichzeitig bleibt das Gericht nach dem zurückgezogenen Antrag des Verbands ohne EU-weiten Schutzstatus.






