Ex-KV-Vorstand wegen Millionenbetrugs mit Patientendaten verurteilt
Ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) ist wegen seiner Rolle in einem Bestechungs- und Betrugsfall zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 62-Jährige wurde schuldig gesprochen, Patientendaten manipuliert zu haben, um höhere Zahlungen von einer Krankenkasse zu erschleichen – persönlich bereichert hatte er sich durch die illegalen Machenschaften jedoch nicht.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen rund 85 Millionen Euro, die aufgrund gefälschter Diagnosen zu Unrecht ausgezahlt worden waren. Zwischen 2014 und 2015 hatten der damalige KV-Vorstand und ein 46-jähriger Krankenkassenmitarbeiter Diagnosecodes eigenmächtig geändert, ohne die behandelnden Ärzte zu konsultieren. Durch diese Manipulationen trieb die Vereinigung höhere Zuweisungen ein.
Die beiden Männer hatten bereits vor über einem Jahrzehnt illegale Absprachen getroffen, wobei der Krankenkassenangestellte auf beruflichen Aufstieg hoffte. Die Ermittler stellten fest, dass das ehemalige Vorstandsmitglied Datenträger als Schmiergeld angenommen hatte, um Änderungen zu genehmigen, die der Kasse überhöhte Auszahlungen ermöglichten. Die Staatsanwaltschaft hatte schärfere Strafen gefordert, doch das Gericht verhängte letztlich eine zehnmonatige Bewährungsstrafe gegen den KV-Funktionär sowie ein Bußgeld von 15.000 Euro für den Krankenkassenmitarbeiter.
Die Vorwürfe für das Jahr 2014 konnten nicht bewiesen werden, doch Unterlagen aus dem Jahr 2015 bestätigten den Betrug. Der ehemalige Vorstand argumentierte, er habe lediglich die finanzielle Lage der KV Berlin verbessern wollen, während der Krankenkassenangestellte einräumte, berufliche Vorteile angestrebt zu haben.
Das Urteil zieht einen Schlussstrich unter einen Fall systematischer Manipulation von Krankenkassenzahlungen. Die Bewährungsstrafe und das Bußgeld spiegeln die Einschätzung des Gerichts zu den Motiven der Angeklagten wider – gleichwohl führte das Vorgehen zu erheblichen finanziellen Unregelmäßigkeiten. Es gab keine Hinweise darauf, dass einer der beiden Männer persönlich von den Machenschaften profitiert hätte.






