26 March 2026, 02:33

Channel21 meldet Insolvenz an – das Ende einer Teleshopping-Ära?

Blauer Hintergrund mit roter und blauer Schrift "Von 75", die ein Nachrichtenkanal anzeigt.

Channel21 meldet Insolvenz an – das Ende einer Teleshopping-Ära?

Teleshopping-Sender Channel21 meldet Insolvenz an

Der deutsche Teleshopping-Sender Channel21 hat nach Jahren rückläufiger Zuschauerzahlen Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Hannover leitete am 25. März 2026 vorläufige Insolvenzverfahren ein – ein weiterer Rückschlag für die ohnehin kränkelnde Branche. Die Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf wurde als vorläufige Insolvenzverwalterin eingesetzt, um den Prozess zu begleiten.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Channel21 startete im Jahr 2001 unter dem Namen RTL Shop, bevor der Sender später in seinen heutigen Namen umbenannt wurde. Im Laufe der Zeit sah sich das Unternehmen wachsenden Herausforderungen gegenüber, da die Nutzung des linearen Fernsehens zurückging und der Online-Handel immer stärker wurde. Dieser Wandel im Konsumverhalten traf Teleshopping-Sender besonders hart.

Die Gerichtsentscheidung folgt auf eine Phase finanzieller Anspannung für den Sender. Zulauf verfügt nun über die Entscheidungsgewalt bei wichtigen Geschäftsangelegenheiten, während Gläubiger angewiesen sind, sich an die vom Gericht vorgegebenen Zahlungsrichtlinien zu halten. Zu ihren Aufgaben gehört es, zu prüfen, ob Channel21 den Betrieb fortsetzen oder ob eine Restrukturierung noch machbar ist.

Der Zusammenbruch erfolgt in einer Phase allgemeiner Instabilität im Teleshopping-Markt. Auch der österreichische Konkurrent Mediashop mit Sitz in Neunkirchen stellte im März 2026 den Betrieb ein und hinterließ Schulden in Höhe von 45 Millionen Euro. Beide Unternehmen litten darunter, dass Verbraucher zunehmend auf digitale Alternativen statt auf das klassische TV-Shopping setzen.

Die Insolvenzverfahren werden über die Zukunft von Channel21 entscheiden. Zulauf wird die finanziellen und betrieblichen Optionen des Senders bewerten. Die Gläubiger müssen sich unterdessen an die gerichtlich festgelegten Zahlungsregeln halten, während die Verwalterin die Überlebensfähigkeit des Unternehmens prüft. Der Fall spiegelt den größeren Druck wider, unter dem die Teleshopping-Branche steht, seit der Online-Handel die Ausgaben der Verbraucher dominiert.

Quelle