Bundesregierung verbietet islamistischen Verein Muslim Interaktiv nach jahrelangen Debatten
Franjo HandeBundesregierung verbietet islamistischen Verein Muslim Interaktiv nach jahrelangen Debatten
Die deutsche Bundesregierung hat den Verein Muslim Interaktiv verboten, da er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung stellt. Die Entscheidung fiel im November 2025 nach monatelangen politischen Debatten und Einschätzungen der Sicherheitsbehörden. Die Behörden hatten die Gruppe bereits zuvor als extremistisch eingestuft, weil sie den Islam als einziges Gesellschaftsmodell propagierte.
Die Kontroverse um Muslim Interaktiv begann jedoch früher. Bereits im Mai 2024 hatte der Hamburger Verfassungsschutz die Organisation als „gesichert extremistisch“ eingestuft. Im selben Monat beantragte die AfD ein Verbot der Gruppe mit der Begründung, sie gefährde das demokratische System Deutschlands.
Am 13. Juni 2024 lehnte der Bundestag den AfD-Antrag ab. Gegen den Vorschlag stimmten CDU, SPD, FDP, die Grünen und die Linke. Fast zeitgleich scheiterte auch ein CDU-Bundesantrag zur Bekämpfung des politischen Islam, der mögliche Vereinsverbote vorsah – unter anderem wegen des Widerstands der Ampelkoalition und anderer Parteien.
Die Hamburger CDU hatte bereits im April 2024 ein lokales Verbot gefordert, doch SPD und Grüne blockierten den Vorstoß. Der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries argumentierte später, der AfD-Antrag sei überflüssig, da seine Partei das Thema politischer Islamismus bereits angehe. Der BSW-Politiker Ali Al-Dailami kritisierte den Ansatz der AfD und warf der Partei vor, sie verbinde pauschal den Islam mit Extremismus, ohne klare Differenzierungen vorzunehmen.
Ein Video, das im Zusammenhang mit der Debatte stand, wurde online verbreitet, nachdem der AfD-Politiker Baumann es am 13. Juni 2024 auf Facebook gepostet hatte.
Das Verbot von Muslim Interaktiv markiert das Ende eines langen politischen und juristischen Prozesses. Die Gruppe wurde offiziell als unvereinbar mit den verfassungsmäßigen Werten Deutschlands eingestuft. Die Entscheidung folgt auf wiederholte Warnungen der Sicherheitsbehörden und anhaltende parlamentarische Diskussionen zu dem Thema.
