BGH-Urteil: Bauunternehmer muss fehlerhaften Silo nach 15 Jahren komplett sanieren
Magdalena HertrampfBGH-Urteil: Bauunternehmer muss fehlerhaften Silo nach 15 Jahren komplett sanieren
Jahrzehntelanger Rechtsstreit um mangelhaften Silo endet mit Grundsatzurteil
Der langjährige Rechtsstreit um einen fehlerhaften Silo hat mit einem endgültigen Urteil sein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass der Bauunternehmer die Struktur vollständig instand setzen muss – unabhängig von Alter oder Zustand des Bauwerks. Der Fall begann, als kurz nach der Fertigstellung des Silos im Jahr 2010 Risse und unebene Flächen auftraten.
Im September 2010 hatte eine Baufirma für einen Landwirt einen Befahrsilos errichtet. Bereits wenig später zeigten sich Mängel wie Risse und Unebenheiten. Besorgt um die Sicherheit des Silos leitete der Landwirt 2013 ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um den Zustand des Bauwerks begutachten zu lassen.
Zwei Jahre später klagte der Landwirt auf 120.000 Euro als Vorschuss für die Reparaturkosten. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst in vollem Umfang recht. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Summe jedoch später um ein Drittel mit der Begründung, der Landwirt trage aufgrund der jahrelangen Nutzung eine Mitschuld.
Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof. Am 27. November 2025 fällte dieser sein endgültiges Urteil (Aktenzeichen: VII ZR 112/24) und entschied, dass der Bauunternehmer sämtliche Mängel vollständig zu beheben hat. Das Gericht wies Argumente zur Alterung des Silos oder dessen Zustand nach den Reparaturen zurück.
Mit dem Urteil wird bestätigt, dass der Bauunternehmer die alleinige Verantwortung für die Beseitigung der Mängel trägt. Der Anspruch des Landwirts auf Vorschuss für die Reparaturkosten bleibt bestehen, auch wenn Vorinstanzen die Höhe angepasst hatten. Die Entscheidung schafft einen klaren Präzedenzfall für ähnliche Bausstreitigkeiten in Deutschland.






