BGH entscheidet über Schufa-Scoring: Wie transparent müssen Algorithmen sein?
Elfie ZiegertBGH entscheidet über Schufa-Scoring: Wie transparent müssen Algorithmen sein?
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird entscheiden, ob die Auskünfte der Schufa zu ihren Bonitätsbewertungen den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) entsprechen. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Transparenz automatisierter Entscheidungsprozesse bei der Kreditwürdigkeitsprüfung. Fünf Kläger haben das Unternehmen verklagt, da sie die gegebenen Erklärungen für unzureichend halten.
Der Streit entstand, nachdem die Schufa im März 2023 ein neues Scoring-Modell einführte. Dieses System bewertet auf einer Skala von 100 bis 999 und basiert auf zwölf definierten Kriterien. Das Unternehmen betont, das Modell erhöhe die Transparenz, da Verbraucher einsehen könnten, welche Faktoren ihre Bewertung beeinflussen, und diese selbst überprüfen könnten.
Das Oberlandesgericht Dresden gab den Klägern recht und urteilte, dass die aktuellen Auskünfte der Schufa nicht ausreichen. Die Kläger fordern detailliertere Informationen über die Logik und die entscheidenden Faktoren hinter ihren Bewertungen. Die Schufa hingegen beharrt darauf, dass ihre bisherigen Angaben bereits den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Nun muss der BGH klären, wie viel Einblick Verbraucher in algorithmische Entscheidungen erhalten sollen. Das Urteil wird die Transparenzpflichten nach der GDPR für automatisierte Prozesse präzisieren. Die Schufa plant, ihr neues Modell bis Ende 2028 vollständig einzuführen.
Die Entscheidung des Gerichts wird künftige datenbasierte Bewertungen beeinflussen. Sie wird auch festlegen, wie viel Unternehmen über die Logik ihrer Scoring-Systeme offenlegen müssen. Das Ergebnis könnte einen Präzedenzfall für die Transparenz automatisierter Entscheidungsprozesse in verschiedenen Branchen schaffen.
