Betrunken zum Bewerbungsgespräch: 4,75 Promille enden vor Gericht
Magdalena HertrampfBetrunken zum Bewerbungsgespräch: 4,75 Promille enden vor Gericht
Eine 45-jährige Frau erschien zu einem Vorstellungsgespräch mit einem extrem hohen Blutalkoholspiegel. Der Vorfall ereignete sich in einem Seniorenheim, wo das Personal schnell bemerkte, dass etwas nicht stimmte. Die Polizei wurde alarmiert, nachdem die Personalverantwortliche starke Alkoholfahne wahrgenommen hatte.
Die Frau war mit ihrem eigenen Auto zum Bewerbungsgespräch gefahren. Als die Beamten eintrafen, maßen sie einen Blutalkoholwert von 4,75 Promille – weit über der gesetzlichen Grenze. Trotz dieses Werts wurde sie zunächst in erster Instanz freigesprochen.
Das Urteil wurde später in der Berufung aufgehoben. Ein höheres Gericht verurteilte sie wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt. Der Richter verhängte ein Bußgeld in Höhe von 750 Euro und entzog ihr den Führerschein für mindestens sechs Monate.
Der Fall zeigt die schweren Konsequenzen von Alkohol am Steuer – selbst unter ungewöhnlichen Umständen. Die Frau muss nun mit finanziellen Strafen und einem langen Fahrverbot rechnen. Ihr Versuch, ein Vorstellungsgespräch wahrzunehmen, endete mit einer Verurteilung.






