Berliner Gericht stärkt Apothekenpflichten bei Online-Werbung für Medikamente
Magdalena HertrampfBerliner Gericht stärkt Apothekenpflichten bei Online-Werbung für Medikamente
Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass Apotheken die Verantwortung für rechtswidrige Werbung tragen müssen, die von Online-Plattformen betrieben wird, mit denen sie zusammenarbeiten. Das Urteil folgt auf eine Klage der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) gegen den Online-Dienst DoktorABC, über den Patienten nach dem Ausfüllen eines Fragebogens verschreibungspflichtige Medikamente bestellen können. Die Entscheidung unterstreicht die verschärften Kontrollen bei der Bewerbung von Arzneimitteln in Deutschland.
Das Landgericht Berlin II urteilte, dass sich Apotheken nicht der Verantwortung entziehen können, wenn sie mit Plattformen kooperieren, die gegen Werberegeln verstoßen. Der betroffene Dienst DoktorABC ermöglichte es Patienten, Behandlungen für bestimmte Beschwerden auszuwählen – selbst ohne die genauen Medikamentennamen zu nennen. Das Gericht bewertete dieses Vorgehen als rechtswidrig, da es sich dennoch um eine unzulässige Bewerbung handelt.
Die AKNR stützte ihren Fall auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Zusammenhang mit dem Anbieter Bloomwell, das bestätigte, dass Werbeverbote sowohl für konkrete Medikamente als auch für gesamte Medikamentenkategorien gelten. Laut AKNR verstoßen viele aktuelle Werbemaßnahmen – darunter auch solche für medizinisches Cannabis – gegen diese Vorschriften. Die Kammer betonte zudem, dass Apotheken nicht mit Plattformen zusammenarbeiten dürfen, die Patienten an bestimmte Anbieter verweisen, da dies die freie Apothekenwahl einschränkt.
Nach dem Urteil wird das Rechtsteam der AKNR die Einzelheiten prüfen und weitere Schritte gegen ähnliche illegale Geschäftsmodelle erwägen. Die Kammer warnte, dass Apotheken, die weiterhin mit rechtswidrigen Plattformen kooperieren, mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen – bis hin zu Gefährdungen ihrer Betriebserlaubnis.
Das Urteil macht deutlich, dass Apotheken sicherstellen müssen, dass ihre Partner die Werbevorschriften einhalten. Wer dies versäumt, könnte künftig mit Klagen und möglichen Strafen konfrontiert werden. Die AKNR kündigte an, weiterhin gegen Plattformen und Apotheken vorzugehen, die diese Regelungen missachten.






