21 December 2025, 05:20

Beantragungen von Wohnbeihilfen im Landkreis Helmstedt ab 2026 online möglich

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Beantragungen von Wohnbeihilfen im Landkreis Helmstedt ab 2026 online möglich

Wohngeldanträge im Landkreis Helmstedt ab 2026 online möglich

Damit kann ein weiterer der über 640 Dienstleistungen des Landkreises künftig vollständig digital abgewickelt werden.

  1. Dezember 2025, 14:00 Uhr

Finanzen, Wirtschaft, Technologie

Der Landkreis Helmstedt hat bereits mehr als 640 Verwaltungsleistungen vollständig digitalisiert – darunter auch die Beantragung von Wohngeld. Ab 2026 können Bürgerinnen und Bürger finanzielle Unterstützung für Miet- oder Wohnkosten über ein digitales System beantragen. Die Umstellung soll den bürokratischen Aufwand verringern und die Bearbeitungszeiten beschleunigen.

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Wohngeld ist eine staatliche Förderung, die einkommensschwachen Haushalten hilft, ihre Wohnkosten zu tragen. Die Anspruchsberechtigung hängt von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und den Wohnkosten ab. Wer jedoch bereits Leistungen nach dem Bürgergeld oder andere grundsichernde Sozialleistungen erhält, hat keinen Anspruch auf Wohngeld.

Das neue Online-Portal führt Nutzer schrittweise durch den Antragsprozess und listet alle benötigten Unterlagen von vornherein auf. Dadurch sollen Verzögerungen durch fehlende Dokumente vermieden werden. Verschiedene Gruppen – darunter Bewohner von betreutem Wohnen, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Einzelhaushalte – können spezifische Förderarten beantragen. Einwohner der Stadt Helmstedt müssen ihre Anträge weiterhin beim örtlichen Wohngeldamt einreichen, das von Melanie Kröger geleitet wird. Für alle anderen Gemeinden im Landkreis erfolgt die Beantragung ab 2026 vollständig digital.

Das digitale System ersetzt für die meisten Antragsteller Papierformulare und persönliche Vorsprachen. Es soll den Prozess nicht nur beschleunigen, sondern auch zugänglicher machen. Der Landkreis Helmstedt hat bereits zahlreiche weitere Dienstleistungen online verfügbar gemacht – das Wohngeld ist die neueste Ergänzung.