Bauer pflanzt Weihnachtsbäume - Auf dem Feld: Warum das keine gute Idee war
Grzegorz LoosBauer pflanzt Weihnachtsbäume - Auf dem Feld: Warum das keine gute Idee war
Ein deutscher Landwirt hat einen Rechtsstreit um Subventionen für seinen Weihnachtsbaum-Anbau verloren. Die Gerichte urteilten, dass der Anbau von Bäumen für den Weihnachtsverkauf nicht als Landwirtschaft im Sinne der EU-Förderprogramme gilt. Sein Antrag auf Unterstützung für 39 Hektar Land wurde nach einem langwierigen Verfahren abgelehnt.
Der Fall begann, als der Landwirt Direktzahlungen im Rahmen des EU-Grundfördersystems beantragte. Während 122 Hektar seines Landes förderfähig waren, lehnten die Behörden die Unterstützung für die 39 Hektar mit Weihnachtsbäumen ab.
Der Landwirt zog vor Gericht und argumentierte, die Bäume müssten wie andere Nutzpflanzen behandelt werden. Doch ein Verwaltungsgericht wies seine Klage ab und bestätigte die ursprüngliche Entscheidung. Das Oberverwaltungsgericht und später das Bundesverwaltungsgericht bestätigten das Urteil. Die Richter begründeten, dass Weihnachtsbäume sich von klassischer Landwirtschaft unterscheiden. Im Gegensatz zu Baumschulpflanzen oder Kurzumtriebsplantagen würden sie nicht in Zyklen angebaut oder mehrfach geerntet. Ihre einmalige Nutzung erfülle nicht die Kriterien für Agrarsubventionen. Wie in solchen Fällen üblich, wurde der Name des vorsitzenden Richters nicht veröffentlicht. Die Entscheidung folgte den gängigen Verfahren deutscher Verwaltungsgerichte, bei denen Urteile zu Subventionen oder Abgaben anonymisiert werden.
Der Versuch des Landwirts, Fördergelder für seine Weihnachtsbaumfelder zu erhalten, ist damit in allen Instanzen gescheitert. Die Gerichte bestätigten, dass das Land nicht für Agrarzahlungen infrage kommt. Dies schafft einen Präzedenzfall für die Behandlung ähnlicher Fälle in künftigen Streitigkeiten über die Subventionsberechtigung.






