Anklage wegen Hetze - Bloggerin freigesprochen
Anklage wegen Volksverhetzung – Bloggerin freigesprochen
Kurzmeldung: Das Oberlandesgericht hat nun ein Urteil des Landgerichts bestätigt, das eine Verurteilung der Frau durch das Amtsgericht Goslar aufgehoben hatte.
Artikel: Eine deutsche Bloggerin ist nach einem langjährigen Rechtsstreit von dem Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Braunschweig bestätigte einen früheren Freispruch und beendete damit ein Verfahren, das mit einem umstrittenen Social-Media-Beitrag über Sinti und Roma begonnen hatte. Das Urteil ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen.
Im Mittelpunkt des Falls stand ein Tweet der rechtkonservativen Bloggerin Anabel Schunke aus dem Jahr 2021. Darin behauptete sie, ein „großer Teil der Sinti und Roma“ schließe sich durch bestimmtes Verhalten selbst aus der zivilisierten Gesellschaft aus. Das Amtsgericht Goslar verurteilte sie zunächst wegen Verstoßes gegen § 130 des Strafgesetzbuchs zu einer Geldstrafe.
Das Landgericht Braunschweig hob dieses Urteil später auf, da es keine Beweise dafür sah, dass Schunkes Aussage Sinti und Roma entmenschlicht oder ihr Existenzrecht in Abrede gestellt habe. Zwar räumte das Gericht ein, dass sie bewusst in Kauf genommen habe, die Gruppe zu verletzen – doch ihre Worte erfüllten nicht die hohen Anforderungen an einen Angriff auf die Menschenwürde, die für eine Verurteilung nach diesem Paragrafen notwendig sind. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, doch das Oberlandesgericht wies diese zurück und bestätigte den Freispruch. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass eine Beleidigungsklage nicht möglich sei, da die betroffenen Parteien keine obligatorische Strafanzeige gestellt hatten.
Mit dem endgültigen Urteil ist der Fall abgeschlossen – Schunke bleibt ohne juristische Konsequenzen für ihre Äußerungen. Die Entscheidung basiert auf einer strengen Auslegung der Hassrede-Gesetze, die klare Belege für Entmenschlichung oder schwere Rechtsverletzungen erfordern. Ohne solche Nachweise kamen die Gerichte zu dem Schluss, dass ihre Aussage zwar verletzend, aber nicht strafbar war.






