A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg steht vor Gerichtsentscheid
Magdalena HertrampfA39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg steht vor Gerichtsentscheid
Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg vor gerichtlicher Hürde
Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg ist auf eine rechtliche Blockade gestoßen. Die Umweltorganisation BUND klagt seit 2019 gegen das Projekt und verzögert damit die geplante Trassenführung. Eine entscheidende Gerichtsentscheidung in dem Streit wird nun für nächste Woche erwartet.
2019 hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt der A39 eingereicht. Die Autobahn soll von Wolfsburg bis nach Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn verlaufen. Das Gericht gab dem BUND zunächst recht, woraufhin im Dezember 2020 eine Nachbesserung und ein ergänzendes Verfahren eingeleitet wurden.
Der Fall ist jedoch noch immer nicht abgeschlossen. Der BUND reichte 2024 eine weitere Klage ein, und die mündliche Verhandlung wurde auf den 23. Juni vertagt. Nun könnte bereits am kommenden Dienstag eine Entscheidung fallen, die darüber entscheidet, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen.
Nach Fertigstellung soll die A39 Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden und in die A7 münden. Zudem ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der künftigen Anschlussstelle Ehra eine neue Rastanlage, der Servicebereich Tappenbecker Moor, geplant. Aktuell führt die Autobahn GmbH den Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt als nicht vollziehbar.
Die anstehende Gerichtsentscheidung könnte den Weg für den Baubeginn freimachen oder die aktuelle Blockade verlängern. Die Zukunft des Projekts hängt von dem Urteil ab, während die Klagen des BUND weiterhin anhängig sind. Bei einer Genehmigung würde die Autobahn die Verkehrsanbindung in Niedersachsen verbessern – doch vorerst bleiben die Verzögerungen bestehen.
